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Plattform-Ökonomie Uber eats: Schlappe vor Gericht

Das Genfer Verwaltungsgericht urteilt, der Essenskurier sei Personalverleiher und müsse die Fahrer anstellen.

Der Tech-Gigant Uber kämpft mit seinen Vermittlungsdiensten weltweit rechtlich dagegen an, in irgendeiner Form als Arbeitgeber eingestuft zu werden – mit allen Verpflichtungen und Rechten. Auch in der Schweiz sind diverse Gerichtsurteile hängig.

Noch unveröffentlichtes Urteil

Dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» liegt das aktuellste, noch unveröffentlichte Urteil vor, das sich mit dieser Frage beschäftigt: Das Genfer Verwaltungsgericht hat Anfang Juni entschieden, der Essenskurier Uber Eats sei als Personalverleiher einzustufen und müsse seine Fahrer anstellen. Uber Eats hat dies in der Vergangenheit vehement bestritten und sich deswegen rechtlich mit der Genfer Kantonsregierung angelegt. Nun hat der Konzern eine empfindliche Niederlage erlitten.

Genf hatte den Essenkurier Anfang 2019 gestoppt mit der Begründung, Uber Eats betreibe in Genf ohne Bewilligung Personalverleih. Dagegen hatte Uber Eats Rekurs eingelegt.

Gericht: Kuriere sind keine selbstständigen Fahrer

Das Genfer Verwaltungsgericht stützt nun die Argumentation der Genfer Regierung und stuft Uber Eats als Personalverleiher ein. Der zuständige Regierungsrat Mauro Poggia sagt: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Tragweite des Gerichtsentscheids geht weit über den Kanton Genf hinaus und betrifft nicht nur die Aktivitäten von Uber Eats.» Das Gericht habe auf Grund des geltenden Bundesgesetzes entschieden, dass die Kuriere von Uber Eats nicht selbstständige Fahrer seien, wie Uber behauptet.

Uber geht vor Bundesgericht

Auf Anfrage von «Espresso» schreibt Uber Eats: «Dieser Entscheid reflektiert weder das Modell, mit dem wir arbeiten, noch die Gründe, warum sich die Kuriere für die Nutzung der Uber Eats-App entscheiden. Den Kurieren steht es vollkommen frei, wann, wie oft und wie lange sie die Uber Eats-App nutzen und ob sie noch andere Tätigkeiten ausüben. Wir werden beim Bundesgericht Berufung gegen dieses Urteil einlegen.»

Kantone unter Zugzwang

Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel ordnet das Urteil folgendermassen ein: «Wenn das Bundesgericht den Entscheid des Genfer Gerichts stützt, kommen die anderen Kantone in Zugzwang. Zudem müsste das SECO in diesem Fall auf die Kantone einwirken, die Tätigkeit von Uber Eats in sämtlichen Kantonen ebenfalls der Bewilligungspflicht zu unterstellen.»

Espresso, 11.06.2020, 08:13

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