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Überbrückungsrenten für Ü60 So will der Bundesrat älteren Arbeitslosen unter die Arme greifen

  • Der Bundesrat hält daran fest: Wer mit 60 oder älter ausgesteuert ist, soll bis zur Pension eine Überbrückungsleistung erhalten.
  • Von linker Seite war ein tieferes Alter gefordert worden, von rechter ein höheres.
  • Die finanzielle Überbrückung ist an Bedingungen geknüpft. Diese hat der Bundesrat heute in einer Botschaft präsentiert. Nun ist das Parlament am Zug.

Personen, die mit 58 Jahren oder später arbeitslos werden, sollen wie heute zwei Jahre Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen können, dann aber nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen.

Voraussetzungen für eine Überbrückungsleistung

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  • Mit 60 aus der ALV ausgesteuert: Darunter fallen Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und die Mindestbeitragszeit von 22 Monaten erfüllt haben, denn sie haben Anrecht auf 520 Tage Arbeitslosengeld.
  • 20 Jahre in der AHV versichert , mit einem Erwerbseinkommen in der Höhe von je 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente.
  • In den 15 Jahren vor der Aussteuerung während 10 Jahren ein Erwerbseinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente .
  • Das Vermögen ist kleiner als 100'000 Franken (Ehepaare: 200'000 Franken). Das ist die gleiche Vermögensschwelle, die auch bei den Ergänzungsleistungen (EL) gilt. Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt.
  • Kein Bezug der AHV oder IV .

(Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 30.10.2019)

Die Überbrückungsleistung soll gleich berechnet werden wie eine Ergänzungsleistung (EL) – mit zwei Abweichungen:

  1. Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf wird gegenüber den EL um 25 Prozent erhöht. Das sind aktuell rund 2000 (Ehepaare: rund 3000) Franken im Monat.
  2. Die Überbrückungsleistungen sollen plafoniert werden, damit die Betroffenen weiterhin einen Anreiz haben, sich um eine Stelle zu bemühen. Das heisst: Max. 4900 Franken (Ehepaare: max. 7300 Franken) pro Monat.

4400 Personen im Jahr

In den vergangenen Jahren wurden im Durchschnitt jährlich rund 2600 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert. Der Bundesrat geht davon aus, dass nach der Einführungsphase etwa 4400 Personen jährlich Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben.

Die Kosten

Der Bundesrat rechnet mit 30 Millionen Franken im Jahr 2021, in den Folgejahren werden die Kosten steigen und betragen 230 Millionen Franken im Jahr 2030. Dem stünden Einsparungen bei den EL von zu Beginn 20 Millionen und später mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegenüber.

Die Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert, die Einsparungen bei den EL kommen zu fünf Achteln dem Bund, zu drei Achteln den Kantonen zugute. Kantone und Gemeinden profitierten zudem von Einsparungen bei der Sozialhilfe, hält der Bundesrat fest.

Keine Angst vor Frühpensionierungen

Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes ist nicht zu befürchten, dass sich ältere Arbeitslose weniger um eine Integration in den Arbeitsmarkt bemühen oder dass Arbeitgeber vermehrt ältere Mitarbeitende entlassen und in die Überbrückungsrente abschieben. Diese Kritik wurde in der Vernehmlassung von bürgerlicher Seite geäussert.

Diese Argumentation finde er «speziell», kontert Berset im Gespräch mit SRF. Damit würde suggeriert, dass es keine Moral und kein Verantwortungsbewusstsein in der Wirtschaft gebe. «Ich bin überrascht, dass ich auf einmal derjenige sein muss, der die Wirtschaft verteidigen muss», so der Bundesrat der SP. Und: Im Waadtland, wo eine solche Versicherung seit zehn Jahren existiere, sei von einer Entlassungswelle nichts zu spüren gewesen. «Dazu wird es auch jetzt nicht kommen.»

In der Vernehmlassung hat sich die SVP gegen die Überbrückungsrente ausgesprochen, und auch die GLP äusserte grosse Vorbehalte. Die FDP forderte eine höhere Altersgrenze. Die SP und die Gewerkschaften forderten dagegen Überbrückungsleistungen schon ab 55 beziehungsweise 57 Jahren.

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