Zum Inhalt springen

Umstrittener Haftungsartikel Ständerat will nicht, dass Konzerne für Fehler im Ausland haften

Der Rat sagt Ja zum Gegenvorschlag des Bundesrats zur Konzernverantwortungsinitiative. Für Kritiker ist er «zahnlos».

  • Der Ständerat hat mit 39 zu 3 Stimmen entschieden, dass der Konzernverantwortungsinitiative ein Gegenvorschlag entgegengestellt werden soll. Dieser enthält keine Haftungsregeln für Konzerne im Ausland.
  • Das Ziel der Konzernverantwortungsinitiative ist, Konzerne für die Fehler ihrer Töchterfirmen im Ausland haftbar zu machen.
  • Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Der Ständerat will dem Volk bei der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten. Nach dem Willen des Ständerats enthält dieser Vorschlag keine Haftungsregeln für Konzerne im Ausland.

Die Ausgestaltung des Gegenvorschlags war Inhalt einer langen Debatte, denn zur Diskussion standen zwei Varianten: Einerseits der Vorschlag des Nationalrats, der die Haftung der Konzerne im Vergleich zu Initiative einschränken will und anderseits der Vorschlag des Bundesrates, der keine Haftungsregeln enthält.

Den Vorschlag der Landesregierung bezeichnete Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) als «zahnlos». Er würde die Sorgfaltspflicht der Unternehmen auf bestimmte Konfliktmineralien und Kinderarbeit beschränken.

«Weltjustizbehörde»

Mit einem Haftungsartikel würden die Schweizer Gerichte auf einen Schlag zur «Weltjustizbehörde», wie Beat Rieder (CVP/VS) sagte. International wäre diese Regelung einmalig. Sie hätte zur Folge, dass Schweizer Konzerne nicht mehr im Ausland tätig wären, oder jedenfalls nicht mehr in bestimmten Geschäftsfeldern. Damit wäre der Platz frei für chinesische Unternehmen, die bekanntlich weniger Skrupel hätten.

Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) rief eindringlich dazu auf, keine Haftungsregeln zu erlassen. Das würde dazu führen, dass Schweizer Unternehmen nur noch in Ländern tätig wären, in denen sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen könnten.

Der Ständerat lehnte zwar den Vorschlag des Nationalrats ab, aber bevor er ihn ablehnte, baute er eine Subsidiaritätsklausel ein. Konzerne könnten damit nur dann in der Schweiz belangt werden, wenn glaubhaft gemacht werde, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland erheblich schwieriger ist.

Für Haftungsregeln

Christian Levrat (SP/FR) hingegen setzte sich für einen Gegenvorschlag mit Haftungsregeln ein. Er geht davon aus, dass die Initiative an der Urne gute Chancen hat.

Wenn das Ziel sei, einen so griffigen Gegenvorschlag zu bringen, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen würden, dann tauge dafür nur ein Vorschlag mit Haftungsregeln, wie etwa der des Nationalrats, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR). Denn die Haftungsregeln sind ein Kernpunkt der Volksinitiative.

Zurück in den Nationalrat

Der Nationalrat hat schon zweimal entschieden, dass er das Volk über einen Gegenvorschlag mit Haftungsregeln abstimmen lassen will. Anders als bei der Initiative wären die Konzerne nur für direkt Kontrollierte, nicht aber für Lieferanten verantwortlich. Die Regelung würde für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken gelten.

Meistgelesene Artikel