Der Verwaltungsrat der SBB habe seine Aufsichtspflicht nicht schwer verletzt. Das antwortet der Bundesrat auf die Kritik der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats.
Die Kommission war zum Schluss gekommen, dass der SBB-Verwaltungsrat bei der Wahl der Präsidentin Monika Ribar im Juni nicht genügend gut hingeschaut habe.
Mandat nicht offen gelegt
Ribar war vor ihrer Wahl in den SBB-Verwaltungsrat bei der Offshore-Gesellschaft Capoinvest im Verwaltungsrat. Dieses Mandat hatte sie aber nicht offen gelegt.
Capoinvest steht hinter dem Bau eines Tiefseehafens in Angola. Mehrheitsaktionär ist der wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilte Schweiz-Angolaner Jean-Claude Bastos. Er sitzt inzwischen in Angola im Gefängnis.
Klare Trennung gefordert
Die GPK krisitierte die SBB-internen Vorschriften zur Überwachung von Interessensbindungen und forderte Anpassungen. Diese hat die SBB inzwischen umgesetzt. Der Bundesrat begrüsst diese Anpassungen, wie es in der heutigen Stellungnahme heisst.
Gleichzeitig hält der Bundesrat weiter fest, dass die verschiedenen Ebenen der Verantwortlichkeit klar voneinander getrennt werden müssen:
- Eigenverantwortung jedes einzelnen Verwaltungsratsmitglieds, die vorgegebenen Melde-, und Ausstandspflichten einzuhalten.
- Zuständigkeit und Verantwortung des Verwaltungsrats als Gremiums.
- Kontrolle und Steuerung durch den Eigner. Die Aufsichtsrolle des Eigners ist subsidiär.
Er will gegenüber den bundesnahen Unternehmen klarstellen, dass der unternehmensinterne Umgang mit Interessenkonflikten transparent geregelt und konsequent eingehalten werden muss.
Interessenskonflikte laufend melden
Im Fall der SBB war der interne Ausschuss zur Überwachung von Interessenbindungen seit Jahren nicht mehr zusammengekommen. Der Bundesrat verlangt auch, dass Interessenkonflikte laufend und nicht nur per Ende Jahr gemeldet werden.
Die Steuerung der bundesnahen Unternehmen steht generell auf dem Prüfstand. Auslöser sind die illegalen Buchhaltungstricks bei PostAuto, die Anfang Jahr bekannt geworden waren.
Eine Untersuchung durch externe Experten soll aufzeigen, ob sich bei den bundesnahen Betrieben die heutige Form der Steuerung noch bewährt.
Entscheide stellt der Bundesrat für das zweite Quartal 2019 in Aussicht. Dabei will er auch die Empfehlungen der GPK einbeziehen und prüfen, ob die Regeln für die Kommunikation zwischen Bund und den ausgelagerten Einheiten angepasst werden müssen.