Statusgesellschaften nennt man Unternehmen, die über einen besonderen Steuerstatus verfügen, der es ihnen erlaubt, besonders tiefe Gewinnsteuern zu zahlen. Im Schnitt 8 bis 11 Prozent. Viele von diesen Gesellschaften sind genau deswegen in die Schweiz gekommen. Rund 24‘000 gibt es und zumeist erzielen diese Unternehmen riesige Gewinne. Das zeigt sich allein schon darin, dass ihr Anteil an den Gewinnsteuern des Bundes – trotz der tiefen Steuersätze – die Hälfte ausmacht und bei den Kantonen im Schnitt ein Fünftel.
Was ein Geldsegen für die Schweiz, ist ein grosser Verlust für andere Staaten. Allein der EU entgehen nach eigenen Berechnungen 1000 Milliarden Euro durch solche Steueroptimierungen. So erstaunt es nicht, dass die EU, die OECD und auch die G20 die Schweiz schon seit langem unter Druck setzen, die Privilegien für Statusgesellschaften abzuschaffen.
Nach 8 Jahren bringt der Schweizer Gesetzgeber nun eine Reform auf den Weg, die nicht gegen EU-Recht verstösst, aber alles tut, um die günstigen Steuerbedingungen für Holdings, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften beizubehalten. Damit das möglich ist, müssen die Steuergesetze für ordentlich besteuerte Unternehmen neu geschrieben werden.
Der Trick mit der Box
Zunächst nach Basel: Die Stadt liegt mit fast 60 Prozent an der Spitze aller Kantone, was die Einnahmen durch Statusgesellschaften angeht. Die Pharmariesen Novartis und Roche bringen den grössten Teil des Geldsegens. Wenn sich für sie die Steuersituation markant verschlechtert, könnten sie trotz historischer Verbundenheit mit Basel-Stadt, rasch ihren Hauptsitz verlagern. Und da die ordentliche Steuer mit 22,2 Prozent mehr als 10 Prozent höher liegt, muss ein Kompromiss her.
Eine Lösung bieten sogenannte Patent- oder Lizenzboxen. Im Einklang mit europäischen Recht erlauben Lizenzboxen, Einnahmen aus Patenten und patentähnlichen Verträgen geringer zu besteuern – im Pharmabereich dreht sich fast alles um Patente.
Zudem dürfen Unternehmen ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung steuerlich abziehen, teilweise sogar über 100 Prozent. Mit dieser Regelung werden die Pharmakonzerne auch nach der Reform kaum mehr Steuern zahlen müssen. Basel ist aus dem Schneider. Ähnlich wie bei der Pharma verhält es sich mit allen Unternehmen, die über Know-how verfügen, das patentierbar ist. Firmen also im Bereich IT, Technik oder Maschinenbau. Für die wichtige Gruppe der Handelsgesellschaften aber bieten Lizenzboxen keine Steuererleichterung.
Die Crux mit den Handelsgesellschaften
Die Handelsgesellschaften haben sich vor allem am Genfer Seerücken und in Zug angesiedelt. Es sind hunderte, wenn nicht tausende. Sie managen grosse Teile des weltweiten Rohstoffhandels wie Gold, Öl, Kaffee und Bergbau.
Handelsgesellschaften sind extrem mobil und schlagen ihre Hauptsitze dort auf, wo es besonders günstig ist. Genf mit dem schweizweit höchsten Steuersatz von 24,2 Prozent und die Waadt mit 23,5 Prozent müssen etwas tun, wenn sie die Unternehmen nicht verlieren wollen. Und das haben sie im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform auch bereits angekündigt. Beide Kantone wollen ihre Steuersätze auf 13 Prozent, maximal 14 Prozent reduzieren und zwar für alle Unternehmen.
Diese Entscheidung wirbelt das Steuer-Regime der ganzen Schweiz durcheinander. Denn wenn es am Genfer Seerücken plötzlich so günstig wird, müssen andere Kantone aufpassen, dass Unternehmen nicht abwandern. Die steuerlichen Zugeständnisse an die Handelsgesellschaften werden den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen stark antreiben.
Der Bund soll es richten
Doch nicht genug damit, dass die beiden Kantone solch grosse Unruhe anrichten. Die Steuersenkung wird tiefe Löcher in ihre Kassen reissen und die soll der Bund stopfen. Die Forderung scheint auf den ersten Blick dreist. Doch, so argumentieren die Kantone, der Bund besteuere ja ebenfalls die Statusgesellschaften und profitiere massgeblich mit. Also solle er sich auch an den Kosten beteiligen, wenn es darum gehe, die Statusgesellschaften zu halten.
Daher sieht die Reform vor, dass der Bund künftig die Kantone grosszügiger entschädigt. Gab er bisher 17 Prozent seiner Einkünfte aus Gewinnsteuern wieder an die Kantone zurück, sollen es bald 20,5 Prozent werden. Genf und Waadt werden trotzdem den Gürtel enger schnallen müssen.
Anders der Kanton Zug: Dort liegt der ordentliche Steuersatz für Unternehmen schon heute bei 14,9 Prozent. Zug wird allenfalls eine kleine Senkung auf 12 Prozent vornehmen, erhält aber vom Bund einen ordentlichen Batzen draufgelegt. Zudem kann Zug darauf hoffen, dass ein paar Unternehmen aus dem benachbarten Zürich zuziehen, denn in Zürich ist die Haushaltslage so angespannt, das Steuersenkungen kaum drin liegen werden.
Steuerzahler werden zur Kasse gebeten
Sicher ist nur: Von der Unternehmenssteuerreform werden die Unternehmen profitieren. In den letzten 25 Jahren sind für sie die Steuersätze im Mittel von über 30 Prozent auf unter 20 Prozent gesunken. Mit der Reform werden sie noch tiefer fallen im Mittel: Der Bund schätzt, auf 16 Prozent. Damit wird das Steuersubstrat in den meisten Kantonen abnehmen.
Optimisten hoffen, dass die Reform einen Wachstumsschub generiere, der den Steuerkuchen grösser mache und damit die prozentualen Verluste kompensiere. Nüchtern betrachtet, werden die Einnahmeverluste der Kantone drastische Konsequenzen haben: Die Kantone werden viel effizienter werden müssen. Oder sie sparen radikal. Oder sie erhöhen die Steuern auf Einkommen natürlicher Personen.
Was die Unternehmen gewinnen, werden Bürger bezahlen.