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Neun Jahre Gefängnis für Messerstecherin von Lugano
Aus Tagesschau vom 19.09.2022.
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Urteil bekannt Messerstecherin zu neunjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
  • Die vorsitzende Richterin sprach die Tessinerin des zweifachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das Al-Kaida-Gesetz schuldig.
  • Die Täterin hatte im November 2020 mit einem Messer in einem Einkaufsladen zwei Kundinnen angegriffen und eine davon schwer verletzt.

Die 29-jährige Verurteilte muss die Strafe in einer geschlossenen therapeutischen Anstalt verbüssen. Sie habe islamistische Propaganda betrieben, urteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Vor der Tat soll sich die Frau in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfohlen haben lassen. Die Frau muss zudem eine Geldstrafe von 2000 Franken bezahlen, da sie ohne Anmeldung bei der Kantonspolizei der Prostitution nachging.

Verteidigung hatte auf acht Jahre plädiert

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert. Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt, sagte die Staatsanwältin des Bundes in ihrem Plädoyer. Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung hatte für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren plädiert. Sie argumentierte vor Gericht, dass die Angeklagte gar nicht wirklich zum Islam konvertiert und deshalb von der Widerhandlung gegen das Al-Kaida-Gesetz freizusprechen sei.

Die Bundesanwaltschaft teilte am Montag in einer Stellungnahme mit, dass sie das Urteil des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis genommen habe. Sobald ein schriftlich begründetes Urteil vorliege, werde sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

SRF 4 News, 19.09.2022, 11 Uhr ; 

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