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Nach Berufung: Freiheitsstrafe für «Emir von Winterthur» von 50 auf 36 Monate verkürzt
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 08.12.2021. Bild: KEYSTONE
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Urteil Bundesstrafgericht «Emir von Winterthur» erstreitet sich ein milderes Strafmass

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt den IS-Sympathisanten zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Hälfte davon bedingt.
  • Der sogenannte «Emir von Winterthur» wird der Unterstützung einer kriminellen Organisation schuldig gesprochen.
  • Im Berufungsprozess reduziert das Bundesstrafgericht damit das Strafmass gegen den heute 35-jährigen – der Anwalt des Beschuldigten hatte einen Freispruch gefordert.

Für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts steht fest: Der Beschuldigte hat sich seinerzeit nach Syrien begeben, um den Islamischen Staat (IS) zu unterstützen. «Seine nachgewiesenen, konkreten Einsätze vor Ort haben sich jedoch auf Wacheinsätze beschränkt und er reiste frühzeitig wieder ab», heisst es in der Medienmitteilung des Gerichts.

Schwerer wiege ohnehin, dass er in Winterthur Jugendliche und junge Erwachsene «gezielt und systematisch» indoktriniert habe. «Bei fünf Personen hat sie den Beitritt zum IS und die Ausreise ins Kampfgebiet gefördert», schreibt das Gericht.

Vom Vorwurf des Besitzes von Gewaltdarstellungen dagegen wird der heute 35-Jährige freigesprochen. Und: Nicht gefolgt ist die Berufungskammer dem Antrag der Bundesanwaltschaft, den Beschuldigten wegen Beteiligung und nicht bloss wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation zu verurteilen.

Mann soll Gesinnungswandel durchgemacht haben

Dies führt nun zur teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Dies bedeutet: Begeht der Beschuldigte in den nächsten fünf Jahren keine weiteren Straftaten mehr, muss er nur für 18 Monate ins Gefängnis. Denn: Gemäss dem Gewaltschutzdienst des Kantons Zürich habe sich der Mann entradikalisiert. Man wolle ihm nun die Chance geben, diesen Gesinnungswandel zu beweisen.

Wie kam es zum Berufungsprozess?

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Im vergangenen September hatte die Strafkammer des Bundesstrafgerichtes den Mann zu 50 Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte sich der Beschuldigte gewehrt und einen Freispruch verlangt: Er erhob Berufung gegen das Urteil der Strafkammer.

Auch die Bundesanwaltschaft legte damals Berufung ein, und zwar die sogenannte Anschlussberufung. Dieser Fachterminus bedeutet, dass die Bundesanwaltschaft den Berufungsprozess zu ihren Gunsten weiterführen wollte. Die Bundesanwaltschaft hatte damals beantragt, das Strafmass auf 55 Monate zu erhöhen.

Die Bundesanwaltschaft begründete den höheren Antrag vor Gericht mit zwei neuen Strafverfahren gegen den Beschuldigten. Es ging dabei um mutmasslich unrechtmässig bezogene Sozialhilfe und den illegalen Import und Handel mit Dopingmitteln.

Das Urteil aus Bellinzona liegt erst in einer Kurzversion vor und ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die begründete Version des Urteils folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschuldigter zeigt Reue

Es war im November 2013, als der Winterthurer nach Syrien gereist ist. Dort habe er sich in einem Camp der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen. Er sei damit funktionell in die Organisation eingegliedert gewesen, wirft die Bundesanwaltschaft dem Mann vor. Weiter habe der Beschuldigte nach seiner Rückkehr in der Schweiz junge Männer für den Dschihad rekrutiert.

Der Beschuldigte selbst bezeichnete sich in den Befragungen durch das Gericht als ehemaligen IS-Sympathisanten. Dies sei jedoch ein Fehler gewesen, heute bereue er es zutiefst und wolle ein neues Leben aufbauen. Einer geregelten Arbeit geht der Beschuldigte aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ärztlich attestiert wurde, derzeit aber nicht nach.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona
Legende: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sein Urteil auf Wunsch der Parteien schriftlich eröffnet. Keystone

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht einen Freispruch gefordert: Der Beschuldigte sei nur drei Wochen in Syrien gewesen. Er hätte das Land nicht einfach wieder verlassen können, wenn er beim IS ausgebildet worden wäre, so der Anwalt. Weiter kritisierte er in vielen Punkten die Anklageschrift: Es seien Aussagen von Personen verwertet worden, ohne dass sein Mandat diesen hätte Fragen stellen können.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06.12.2021, 08:31 Uhr;

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