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Urteil des Bundesgerichts Aufenthaltsbewilligung für Syrerin wurde zu Unrecht verweigert

  • Die Freiburger Behörden müssen einem seit zehn Jahren in der Schweiz lebenden Mädchen aus Syrien eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.
  • Dies hat das Bundesgericht mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privatlebens entschieden.
  • Es hat die Beschwerde der heute 15-Jährigen gutgeheissen.

Das Mädchen kam zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern 2014 in die Schweiz. Das Asylgesuch der Familie wurde abgewiesen, es wurde ihr jedoch die vorläufige Aufnahme gewährt. Das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg wies 2021 das Ersuchen der Schülerin um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ab, was vom kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Privatleben war beeinträchtigt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mädchens in einem veröffentlichten Urteil gutgeheissen. Das kantonale Amt wird ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilen müssen. Die Schülerin berief sich in ihrer Beschwerde auf das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das höchste Schweizer Gericht verweist in seinem Entscheid auf seine bisherige Rechtsprechung. Dort hat es festgehalten, dass der Status der vorläufigen Aufnahme in bestimmten Situationen das Recht auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigen kann.

Gebäudefassade mit Schweizer Flagge und lateinischer Inschrift.
Legende: Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde einer 15-jährigen Schülerin gutgeheissen. Die Freiburger Behörden müssen ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Keystone/ Christian Brun

Zudem seien gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, vertieft zu prüfen. Zu berücksichtigen seien dabei die Integration, die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat.

Nachteile bei der Lehrstellensuche

Im konkreten Fall führt der Status der vorläufigen Aufnahme laut Bundesgericht angesichts der Dauer des Aufenthalts der Schülerin in der Schweiz und ihres Alters zu konkreten Nachteilen. Insgesamt liege eine Beeinträchtigung ihres Privatlebens im Sinne von Artikel 8 EMRK vor, welche die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung rechtfertige.

Angesichts ihres Alters sei sie stärker als jüngere Kinder von den Nachteilen betroffen, die mit einer vorläufigen Aufnahme verbunden seien. Mit der Annäherung an die Volljährigkeit wachse das Interesse der 15-Jährigen an der Bestätigung ihres Anwesenheitsrechts in der Schweiz.

Auch ihre Mobilität ausserhalb der Schweiz sei eingeschränkt. Die Beschwerdeführerin habe ein Alter erreicht, in dem sie zu Ausbildungszwecken oder im Rahmen von Schulausflügen möglicherweise ins Ausland reisen müsse. Mit dem Ende der obligatorischen Schulpflicht, müsse sie sich nun um eine Lehrstelle oder eine andere Ausbildung bemühen, was mit einer vorläufigen Aufnahme viel schwieriger sei

Die Schüler habe sich gut in die Schweiz integriert, heisst es im Urteil weiter. Ihre Französischkenntnisse und ihre schulischen Leistungen seien angesichts der Umstände ausgezeichnet. Unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses ist gemäss Bundesgericht auch zu beachten, dass in absehbarer Zeit nicht mit ihrer Rückweisung nach Syrien zu rechnen ist.

SRF 4 News, 28.08.2024, 12:30 Uhr ; 

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