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Wegen strengerer Regeln Migrationsämter sind am Anschlag

Die kantonalen Migrationsämter müssen Niederlassungsbewilligungen strenger prüfen. Zum Teil stapeln sich nun die Fälle.

Drei Jahre hatte das Solothurner Migrationsamt gebraucht, um die Niederlassungsbewilligung eines Mannes aus dem Kosovo zu verlängern. Das Amt kassierte deshalb kürzlich einen deutlichen Rüffel vom kantonalen Verwaltungsgericht.

Hinter diesem Einzelfall steckt eine grössere Geschichte. National- und Ständerat haben auf Beginn des Jahres 2019 das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verschärft. Die Behörden können damit unter anderem eine bereits erteilte Niederlassungsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung zurückstufen (von C-Ausweis auf B-Ausweis). Dies kann passieren, wenn eine Person zu wenig gut integriert ist.

Zehntausende Dossiers jedes Jahr

Im konkreten Solothurner Fall handelt es sich um einen Kosovaren, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt. Dass das Migrationsamt für die Prüfung seiner Bewilligung drei Jahre brauchte, rügte das Gericht als «absolut nicht hinnehmbar».

Es sei das erste Mal, dass das Amt wegen Rechtsverzögerung verurteilt werde, betont Amtsleiterin Johanna Schwegler. Und es soll auch ein Einzelfall bleiben.

Sie räumt aber ein: Überprüfungen von Ausländerbewilligungen nähmen häufig viel Zeit in Anspruch. Seit der Verschärfung des AIG muss auch bei Ausländerinnen und Ausländern, die schon lange in der Schweiz leben, die Integration regelmässig überprüft werden. Bei C-Ausweisen steht dies alle fünf Jahre an, bei B-Ausweisen alle zwei Jahre.

Allein im Kanton Solothurn fallen so jährlich rund 20'000 Bewilligungen zur Überprüfung an. Auf Anfrage von SRF geben auch andere Kantone ihre Zahlen bekannt. Bern und Aargau prüfen jedes Jahr je gut 40'000 Fälle, in Luzern sind es rund 17'000. Dazu kommen jeweils tausende neue Bewilligungen.

Viel Aufwand durch wenige Fälle

Geprüft werden die Sprachkenntnisse, das Strafregister, ob jemand Sozialhilfe bezieht oder Schulden hat. «Das ist ein sehr aufwändiger Prozess, den wir möglichst gut machen wollen. Es braucht seriöse Abklärungen, weil sie für die betroffenen Personen sehr einschneidend sein können», so die Solothurner Amtschefin. Denn: Wer die Aufenthaltsbewilligung verliert, kann aus der Schweiz weggewiesen werden.

Den grossen Aufwand bereiten allerdings vergleichsweise wenige Fälle. 90 Prozent der Bewilligungen würden problemlos verlängert, meint Johanna Schwegler. Bei guten Deutschkenntnissen und einer geregelten Arbeit sei ein Dossier schnell abgeschlossen, innert weniger Tage. Problematische Fälle, wie jener des Kosovaren, gelangen aber zum Rechtsdienst des Migrationsamtes. 2021 waren dort über 500 Dossiers hängig, letztes Jahr noch rund 400.

Stellenausbau wegen Verschärfung

Das Solothurner Kantonsparlament hat deshalb Ende letzten Jahres 250 zusätzliche Stellenprozente für das Migrationsamt bewilligt. Auch andere Kantone bauen wegen des Mehraufwands durch das neue AIG ihre Ämter aus. Im Aargau wurde um drei Stellen aufgestockt, im Kanton Bern um zwei Stellen. Im Kanton Luzern gab es letztes Jahr 150 Stellenprozente mehr.

Die von der nationalen Politik beschlossene strengere Überprüfung der Integration bringt also mehr Aufwand. Die kantonale Politik musste deshalb dafür sorgen, dass die Migrationsämter diese Aufgabe erfüllen können. Zudem wächst die ausländische Wohnbevölkerung, die Zahl der Fälle nimmt auch deshalb zu. Gut möglich, dass der Ausbau der Migrationsämter deshalb weitergeht.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 06.02.2023, 06:30 Uhr ; 

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