- Das Bundesstrafgericht hat einen Russland-Experten der Bundeskriminalpolizei wegen einfacher Vorteilsannahme schuldiggesprochen.
- Die Annahme einer einwöchigen Bärenjagd auf der Halbinsel Kamtschatka sprengte laut Bundesstrafgericht den Rahmen.
- Das Bundesstrafgericht spricht von eher leichtem Verschulden und gibt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken.
Dem 59-Jährigen war vorgeworfen worden, von den russischen Behörden verschiedentlich Geschenke angenommen zu haben. Der Verteidiger versuchte aufzuzeigen, dass sein Klient keine Zuwendungen angenommen habe, die über das «sozial übliche» hinausgehen. Mangels Entscheidungskompetenzen hätten die Zuwendungen seine Amtsführung auch gar nicht beeinflussen können.
Laut Verteidigung fanden die Jagdausflüge zudem nach Rücksprache beziehungsweise mit Wissen des Staatsanwalts des Bundes, Patrick Lamon, statt. Diesen hatte der Angeklagte als Berater auf den Russland-Reisen begleitet.
Was war zuviel?
Das Bundesstrafgericht stufte das Verschulden des Mannes als eher gering ein, wie SRF-Redaktor Rafael von Matt aus Bellinzona berichtet. Zum Verhängnis sei dem Angeklagten die einwöchige Bärenjagd auf der Halbinsel Kamtschatka geworden, die im kommerziellen Handel als sehr wertvoll einzustufen sei. Zu diesem Ausflug war er von den russischen Behörden eingeladen worden.
Von den anderen Anklagepunkten – zwei Wochenend-Jagdausflüge rund 400 Kilometer ausserhalb von Moskau sowie zwei Hotelübernachtungen in Moskau – wurde der Mann freigesprochen. Damit lag keine mehrfache Vorteilsannahme vor.
Im Dienste der Bundesanwaltschaft
Der Russland-Experte war zwar bei der Bundeskriminalpolizei angestellt. Seit April 2013 arbeitete er jedoch als Delegierter bei der Bundesanwaltschaft und unterstützte alle Staatsanwälte, die mit Russland-Fällen beschäftigt waren.
Da das Bundesstrafgericht auch die Rolle der Bundesanwaltschaft unter die Lupe nahm, musste Bundesanwalt Michael Lauber als Zeuge in Bellinzona antreten. Lauber arbeitete während Jahren immer wieder mit dem Angeklagten zusammen und nutzte dessen Dienste als Übersetzer und Berater. Vor Gericht wies Lauber jede Mitverantwortung der Bundesanwaltschaft für den Fall zurück.