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Urteil des Zuger Obergerichts Verfahren gegen «Blick»: Jolanda Spiess-Hegglin erhält recht

  • Die Zeitung «Blick» hat die Persönlichkeit der ehemaligen Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Zu diesem Urteil kommt nach dem Kantonsgericht auch das Zuger Obergericht.
  • Das Gericht verpflichtet den Verlag Ringier, zu welchem der «Blick» gehört, Spiess-Hegglin eine Genugtuung von 10’000 Franken zu zahlen. Formell entschuldigen muss sich der «Blick» nicht, der Ringier-CEO tut es dennoch.
  • Spiess-Hegglin argumentierte, sie sei bei der Berichterstattung rund um die Zuger Landammann-Feier 2014 als mutmassliches Opfer eines Sexualdelikts in die Öffentlichkeit gezerrt worden.

Nach dem Zuger Kantonsgericht gibt auch das Obergericht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin recht: Die Nennung ihres Namens und die Publikation von Fotos in einem Artikel 2014 sei ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeit der Klägerin und mit nichts zu rechtfertigen.

Das Gericht reduziert jedoch die Genugtuung, die Ringier an Spiess-Hegglin zahlen muss, um die Hälfte auf 10'000 Franken. Zudem muss Ringier vier Fünftel der Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Die Entschädigung fällt geringer aus, weil das Obergericht den Sachverhalt stärker eingrenzt und lediglich für den Artikel an Weihnachten 2014 und die unmittelbaren, zeitlich beschränkten Folgen eine Genugtuung spricht.

Artikel inzwischen gelöscht

Beim Prozess ging es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Jolanda Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) mit Namen und Bild und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

Was genau an der Zuger Landammannfeier passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Zahlreiche «Blick»-Artikel sind inzwischen aus der Schweizer Mediendatenbank SMD gelöscht worden.

Jolanda Spiess-Hegglin geht lächelnd vor der Kamera vorbei.
Legende: Die Nennung des Namens von Jolanda Spiess-Hegglin in einem Artikel 2014 sei eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung: Zu diesem Schluss kommt auch das Zuger Obergericht. Keystone

Im Mai 2019 urteilte bereits das Zuger Kantonsgericht, dass die Berichterstattung des «Blick» ein Eingriff in die Intimsphäre von Spiess-Hegglin und somit widerrechtlich gewesen sei.

Die Ringier AG legte Berufung ein und pochte auf Abweisung der Klage. Da das Kantonsgericht Spiess-Hegglins Forderung nach einer Entschuldigung des «Blick» ablehnte, zogen auch sie und ihre Anwältin das Urteil weiter. Doch auch das Obergericht verpflichtet Ringier nicht, eine Entschuldigung zu veröffentlichen. Dies müsste freiwillig geschehen.

Ringier-CEO entschuldigt sich

Entsprechend will sich Ringier-CEO Marc Walder nun sowohl öffentlich als auch persönlich entschuldigen. In einem «Blick»-Artikel schreibt er: «Wir bedauern, dass Jolanda Spiess-Hegglin unter anderem aufgrund unserer Berichterstattung verletzt wurde und entschuldigen uns dafür aufrichtig.»

Es sei nie die Absicht gewesen, mit der Berichterstattung Leid zu verursachen, so Walder. Er entschuldige sich im Namen der gesamten Ringier AG und damit auch im Namen des «Blick» und dessen Chefredaktor Christian Dorer.

Weitere Klage ist hängig

Spiess-Hegglin zeigt sich mit dem Urteil zufrieden. «Das Urteil ist wahnsinnig deutlich ausgefallen, und das macht mich absolut glücklich», sagt sie gegenüber SRF News. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ebenfalls noch hängig ist eine Zivilklage Spiess-Hegglins gegen Ringier wegen allfälliger Gewinnherausgabe. Dabei könnte es um mehrere Hunderttausend Franken gehen.

SRF4 News, 24.08.2020; 10:00 Uhr ; 

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