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Milder Richterspruch gegen Finanzjongleur Homm
Aus Echo der Zeit vom 23.04.2021. Bild: Keystone
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Urteil gegen Finanzjongleur Von den Vorwürfen gegen Florian Homm blieb nicht viel übrig

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ging gar nicht auf die Hauptvorwürfe gegen den deutschen Finanzjongleur ein. Die Strafe fällt entsprechend mild aus.

Auf 270 Seiten hatte die Bundesanwaltschaft aufgelistet, wie Florian Homm und drei Mitangeklagte aus der Schweizer Finanzbranche Aktienkurse manipuliert haben sollen, wie sie auf schwankende Börsenkurse gewettet hätten und damit hunderte Millionen verdienten.

Betrügereien wenn, dann im Ausland geschehen

170 Millionen Dollar hätten sie dann in der Schweiz versteckt. Unter anderem, indem sie mit gefälschten Pässen mehrere hundert Kilo Gold gekauft und wieder verkauft haben. Diese Anklage hatte für viel Wirbel gesorgt, denn Florian Homm, ein Nachkomme des deutschen Versandhauskönigs Neckermann, war in den 2000er-Jahren ein gefeierter Hedgefonds-Manager. Er zog sich aber plötzlich aus dem Geschäft zurück und tauchte unter. Das FBI jagte ihn jahrelang.

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Aus dem Archiv: Florian Homm: Abgang einer Heuschrecke
Aus ECO vom 15.10.2007.
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Von all diesen Vorwürfen, von mehr als zehn Jahren Ermittlung der Bundesanwaltschaft und von einem dreiwöchigen Gerichtsprozess vor dem Bundesstrafgericht ist nicht viel übriggeblieben.

Auf die beiden Hauptvorwürfe, Betrug und Geldwäscherei, ging das Gericht gar nicht ein. Wenn schon, dann seien diese Betrügereien in den USA geschehen, sagte die Richterin heute bei der Urteilseröffnung. Die Schweizer Behörden und Gerichte seien dafür nicht zuständig. Von zwei weiteren Punkten wurde der deutsche Hedgefonds-Manager freigesprochen.

Mildes Urteil eine Niederlage für die Staatsanwältin

Von den vielen Vorwürfen blieben noch die ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschungen übrig, zum Beispiel der gefälschte Pass. In diesen beiden Punkten wurde Florian Homm verurteilt, zu drei Jahren Freiheitsstrafe, wobei er nur die Hälfte absitzen muss. Und auch die hohe Geldstrafe, die das Gericht ausgesprochen hat, ist nur bedingt. Florian Homm muss diese also nur bezahlen, sollte er in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig werden.

Das milde Urteil des Bundesstrafgerichts ist eine Niederlage für die Staatsanwältin des Bundes. Sie hatte für Florian Homm acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Während des Prozesses hatte sie ihn als «Ikone der Finanzwelt» bezeichnet, der den Menschen Sand in die Augen gestreut und mit grosser krimineller Energie sehr viel Geld ertrogen habe. Die Richter in Bellinzona waren heute anderer Meinung. Ihr Urteil kann aber noch angefochten werden.

Echo der Zeit, 23.4.2021, 18 Uhr

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