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Geldwäschereiprozess Finanzjongleur vor Gericht: Wer ist Florian Homm?

Vor dem Bundesstrafgericht beginnt heute der Prozess gegen Florian Homm, einen der ganz grossen Finanzjongleure. Wer ist der Deutsche, den ausserhalb der Finanzwelt nur wenige kennen?

Worum geht es? Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute der Prozess gegen den deutschen Finanzjongleur Florian Homm. Ihm wird vorgeworfen, er habe seine Kunden um rund 170 Millionen Franken betrogen und das Geld in der Schweiz versteckt und reingewaschen.

Wer ist der Angeklagte? Homm ist 61 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Die Anlegergemeinde feierte den Hedgefonds-Manager, Buchautor und Anlageberater jahrelang als Finanzgenie. Er verwaltete Anlagefonds, die an der Londoner Börse kotiert waren. Die verschiedenen Fonds standen auch dem breiten Publikum offen. Schweizer Banken wie Reichmuth, Lombard Odier und UBS hatten vor 2007 Kundengelder bei ihm investiert.

Was wird ihm vorgeworfen? Die Anleger sollen laut Bundesanwaltschaft 170 Millionen Franken Schaden erlitten haben. Homm soll sogenannte Penny-Stocks – hochspekulative Aktien mit sehr niedrigem Kurswert – gekauft haben, und sie dann zu überteuerten Preisen zwischen seinen Fonds hin und her geschoben haben, um so die Preise der oft wertlosen Aktien weiter in die Höhe zu treiben. Diese «Kurserfolge» lockten neue Anlegerinnen und Anleger an. 2007 zog Homm sein eigenes Geld aus den Fonds ab und verschwand.

Homm vs. Behring – Parallelen und Unterschiede

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SRF News: Der Fall Homm erinnert an den Fall Behring. Dieter Behring hatte auch reiche Privatkunden um Hunderte von Millionen Franken gebracht. Sind die Fälle vergleichbar?

Wirtschaftsredaktorin Charlotte Jacquemart: Nicht ganz. Dieter Behring hat ein eigentliches Schneeballsystem unterhalten – und das Geld der Anleger kaum je wirklich am Markt angelegt. Florian Homm hat behördlich zugelassene Anlagefonds verwaltet, das Geld wurde also effektiv investiert. Eine Parallele gibt es, was die Komplexität der Beweislage angeht, sowie die überlange Verfahrensdauer. Die Schweiz kennt sehr viele Rechtsmittel, die Angeschuldigte einlegen können. Das kann in Einzelfällen missbraucht werden, mit dem Ziel, die Verfahren endlos in die Länge zu ziehen. Mit einem erstinstanzlichen Urteil wird im Fall Homm nun in jedem Fall die Verjährung unterbrochen.

Die Kurse der Fonds brachen in sich zusammen. Die konkreten Vorwürfe lauten unter anderem auf gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Geldwäscherei,

Wie stichhaltig sind die Vorwürfe gegen ihn? Die klagende Staatsanwältin muss beweisen können, dass Homm die Kurse der Fonds in die Höhe getrieben hat, ohne dass eine echte Wertentwicklung der Firmen dahintergestanden hätte – was nicht ganz einfach ist. Umstritten ist insbesondere die Höhe des Schadens, die Homm angelastet werden kann.

Denn: Die Bundesanwaltschaft hat den Schaden aus einer US-Zivilklage gegen Homm abgeleitet. Er wurde in den USA aber noch nicht verurteilt, sondern ist vom FBI zur Fahndung ausgeschrieben. Homm lebt derzeit in Deutschland. Der Vorwurf der Geldwäscherei trifft nur dann zu, wenn ein Teil des in die Schweiz verschobenen Geldes auch wirklich deliktisch ist.

Was ist vom Prozess zu erwarten? Der Prozess gegen Homm, der in Bellinzona nicht anwesend ist, dauert drei Wochen. Es ist anzunehmen, dass es zu Teil-Freisprüchen und Teil-Verurteilungen kommen wird, und dass das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen und letztlich beim Bundesgericht enden wird. Die Anklagerhebung gestaltete sich von Beginn weg schwierig und sie zieht sich schon über viele Jahre hin. Viele Sachverhalte sind mittlerweile von der Verjährung bedroht. Die Anklageschrift wurde vom Bundesstrafgericht 2019 schon einmal zurückgewiesen – jetzt ist sie in unveränderter Form wieder eingereicht worden.

HeuteMorgen, 26.01.2021, 07:00 Uhr ; 

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