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Urteil über Steuerabzüge Kind im Ferienlager – Eltern können Kosten von Steuern abziehen

  • Wer sein Kind in ein Ferienlager schickt, kann die Kosten dafür unter Umständen von den Steuern abziehen.
  • Das hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden, das heute publiziert wurde.
  • Die Regelung gilt nicht in jedem Fall: Beispielsweise muss die Anmeldung zum Lager vor allem aus einem Betreuungsbedarf erfolgen.

Das Bundesgericht hat über einen Fall im Kanton Genf geurteilt. Ein Paar hat seine Kinder für Kreativkurse in einer privaten Sprachschule angemeldet, die jeweils am Mittwoch von 9 bis 13 Uhr dauerten. Während der Schulferien haben sie ihre Kinder für einwöchige Kurse eingeschrieben – so genannte «thematische Lager».

Schüler im Klassenzimmer heben die Hand.
Legende: Eltern können ihre Kinder aus Betreuungsgründen unter anderem in mehrtätige Sprachkurse schicken und dies von den Steuern abziehen. Keystone/Georgios Kefalas

Die ältere Tochter hat an fünf Kursen teilgenommen und der jüngere Sohn an einem. In ihrer Steuererklärung für 2022 hat das Paar für die Auslagen einen Abzug als Drittbetreuungskosten geltend gemacht, wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht.

Die kantonale Steuerverwaltung und das Genfer Verwaltungsgericht haben für jedes von den Kindern besuchte «thematische Lager» lediglich eine Pauschale von 250 Franken gewährt. Schliesslich hat das Genfer Kantonsgericht jedoch den Steuerpflichtigen Recht gegeben, was das Bundesgericht bestätigt hat.

Bedingungen für den Abzug

Abzugsfähig sind Kosten, die für die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren durch Dritte entstehen. Das Kind muss im gleichen Haushalt wie der Steuerpflichtige leben.

Weiter müssen die Kosten im direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. Beispielsweise wenn die Eltern während der Schulferien arbeiten und deshalb stärker auf Betreuung angewiesen sind.

Das Bundesgericht unterstreicht, dass das Gesetz nicht festlegt, welche Dritten für die Betreuung in Frage kommen. Zudem umfasse die Betreuung nicht nur eine passive Überwachung, sondern schliesse Aktivitäten ein. Es ist also denkbar, dass Eltern auch regelmässige Nachhilfestunden eines Kindes abziehen könnten.

SRF 4 News, 12.3.2026, 15 Uhr ; 

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