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Urteil wegen Diskriminierung «Unverständlich»: Das Berner Inselspital zieht Urteil weiter

Der Rechtsstreit zwischen dem Berner Inselspital und der Ärztin Natalie Urwyler geht eine Runde weiter.

«Nicht nachvollziehbar», «realitätsfremd»: so bezeichnet die Inselgruppe das Urteil, welches das Regionalgericht Bern-Mittelland Anfang Jahr gefällt hat. Und sie wehrt sich nun dagegen.

«Für die Inselgruppe ist nicht nachvollziehbar, dass sie als Arbeitgeberin nach der Freistellung von Mitarbeitenden verpflichtet sein sollte, diese auch in Abwesenheit weiter zu befördern», schreibt die Inselgruppe in einer Medienmitteilung. Damit wird sich als Nächstes das bernische Obergericht mit dem weitverzweigten Fall befassen.

Lange Vorgeschichte

Worum geht es? Die Vorgeschichte des Falls ist lang: 2014 kündigte das Berner Inselspital der Oberärztin Natalie Urwyler. Sie war zuvor Mutter geworden und wollte ihr Pensum auf 80 Prozent reduzieren. Das Spital wollte davon aber nichts wissen. Nach längerem Hin und Her kündigte die Inselgruppe der Ärztin. Die Begründung: Das Arbeitsverhältnis sei sehr belastet worden und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Ärztin bei der Arbeit
Legende: «Ich wurde in meiner Karriere behindert, im Vergleich mit den Männern nicht gefördert und bin langsamer vorangekommen», ist Natalie Urwyler überzeugt. (Symbolbild) Keystone/Gaetan Bally

Gegen die Kündigung hatte sich Urwyler, gestützt auf das Gleichstellungsgesetz, bereits früher erfolgreich vor Gericht gewehrt. Das Urteil verlangte vom Inselspital, dass die Ärztin wieder angestellt werden muss. Das Spital stellte sie aber gleich wieder frei.

Urteil mit Signalwirkung

In der Folge wehrte sich Urwyler vor dem Berner Regionalgericht nicht nur gegen die Kündigung, sondern machte auch weitere Diskriminierungen geltend. Ihr Vorwurf: Das Spital habe ihr eine Beförderung verwehrt, weil sie eine Frau sei. Das Regionalgericht Bern-Mittelland gab ihr teilweise recht.

Es ist unverständlich und realitätsfremd, dass freigestellte Arbeitnehmende Anspruch auf Beförderung haben sollen.
Autor: Inselgruppe

Im Urteil hiess es, «dass die Klägerin mit Auswirkung auf die Ausschüttung aus dem privatärztlichen Pool geschlechterspezifisch diskriminiert wurde» und dass sie «auch hinsichtlich der Beförderung geschlechterspezifisch diskriminiert worden ist». Von einem Urteil mit Signalwirkung war die Rede.

Das Vertrauensverhältnis mit der Ärztin sei gestört gewesen, teilt die Spitalgruppe mit. «Es ist unverständlich und realitätsfremd, dass freigestellte Arbeitnehmende, welche ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu ihren Vorgesetzten aufweisen, Anspruch auf Beförderung haben sollen.» Ausserdem betont die Inselgruppe, es gäbe in Spitälern auch für «aktiv beschäftige Personen keinen Anspruch auf Beförderung.»

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 29.2.2024, 12:03 Uhr ; 

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