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Urteil zu Coronakredit-Betrug «Mein Arzt»-Inhaber: «Ich wollte nur die Katastrophe abwenden»

  • Das Bezirksgericht Bülach hat den Ex-Chef der Praxiskette «Mein Arzt» wegen Corona-Kreditbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt.
  • Der Beschuldigte muss davon 10 Monate im Gefängnis absitzen.
  • Die Praxiskette des Österreichers ist inzwischen insolvent.

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Betrüger muss zehn Monate absitzen
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 17.06.2021.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 36 Sekunden.

Die Tatsache, dass der Beschuldigte die 3.5 Millionen Franken unrechtmässig bezogener Corona-Kredite nicht für private Zwecke verwendet hat, wirkte strafrelativierend, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Das Geld sei ausschliesslich in die Praxiskette geflossen. «Er versuchte, die Hausarztpraxen zu retten. Die Methode war jedoch unlauter.»

Der 47-jährige Österreicher, der die Praxiskette «Mein Arzt» aufgebaut hatte, hatte 22 Corona-Kredite unrechtmässig bezogen. Der Unternehmer wies seine Mitarbeitenden dafür an, auf den Kreditanträgen an die Credit Suisse erfundene Zahlen einzusetzen. Mit den wahren Angaben hätte er nur 690'000 Franken Kredit erhalten, mit den übertriebenen Zahlen wurden es aber 3.5 Millionen Franken.

Die falschen Zahlen anzugeben, sei seine Idee gewesen, gab der österreichische Unternehmer am Donnerstag vor Gericht zu. «Aber ich wollte nur eine Katastrophe abwenden. Ich wollte niemandem schaden.» Im vergangenen Frühling, im ersten Lockdown, seien schlagartig drei Viertel der Patienten seiner Hausarzt-Praxiskette weggeblieben.

Die restlichen 25 Prozent hätten aber unbedingt einen Arzt benötigt. «Einfach zuzusperren war deshalb keine Option.» Er habe den Betrieb aufrechterhalten wollen, um den Patienten Sicherheit zu geben. Als der Schwindel aufflog, standen diese dann trotzdem vor verschlossenen Türen. Die Praxiskette kollabierte, der Unternehmer tauchte unter, wurde aber schliesslich in Italien verhaftet.

Ende Juli wieder in Freiheit

Seit Oktober 2020 sitzt der Österreicher nun im Gefängnis. Weil er von den 36 Monaten Freiheitsstrafe wegen mehrfacher Veruntreuung und mehrfachen Betrugs nur 10 absitzen muss und in ein abgekürztes Verfahren eingewilligt hat, kommt er bereits Ende Juli wieder frei. Dann hat er genau fünf Tage Zeit, um die Schweiz zu verlassen. Das Gericht verhängte zusätzlich zur teilbedingten Freiheitsstrafe einen Landesverweis von fünf Jahren.

Abgekürztes Verfahren

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Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt. Das bedeutet, dass der Strafantrag der Staatsanwaltschaft gleich zum Urteil erhoben wurde. Möglich ist dies, wenn ein Beschuldigter geständig ist und dieser «Kurzform» für einen Prozess zustimmt.

Der Bund wartet derweil nach wie vor auf die Rückzahlung der unrechtmässig bezogenen Gelder. Von den 3.5 Millionen Franken konnte der 47-jährige Unternehmer erst 300'000 Franken zurückzahlen.

Video
Aus dem Archiv: Ein Unternehmer kauft reihenweise Arztpraxen
Aus Rundschau vom 03.06.2020.
abspielen. Laufzeit 14 Minuten 36 Sekunden.

Rendezvous, 17.06.21, 12:30 Uhr;

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