Zum Inhalt springen

Verantwortung von Konzernen Ja zum Gegenvorschlag – doch wie soll er aussehen?

  • Der Konzernverantwortungsinitiative soll ein indirekter Gegenvorschlag mit Haftungsregeln im Aktienrecht entgegengestellt werden. Darauf beharrt der Nationalrat und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
  • Damit bleibt die Differenz zum Ständerat, der den Gegenvorschlag des Bundesrats mit einer Berichterstattungspflicht, aber ohne Haftungsregeln unterstützt.
  • Ob der nationalrätliche Mini-Gegenvorschlag im Ständerat noch Gehör findet, ist fraglich. Nur dann würden die Initianten ihr Begehren zurückziehen.

Zum dritten Mal hat am Mittwoch der Nationalrat den umstrittenen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beraten. Dabei ging es noch um die Haftungsregeln, welche die grosse Kammer ins Aktienrecht aufnehmen will, was der Ständerat ausschliesst und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats folgen will.

Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) propagierte vor der grossen Kammer die Vorzüge der abgespeckten Version des Ständerats, die sich auf international anerkannte Rechtsakte stütze. Der Ständerat zeige «unemotional, aber effektiv» auf, was möglich sei und habe sich deshalb gegen eine europa- und weltweit einmalige Lösung ausgesprochen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, dass die Initiative Anliegen aufnehme, die eigentlich nicht bestritten seien. Allerdings wolle der Nationalrat die Initiative weitgehend umsetzen, damit die Initianten zurückziehen könnten. Die angestrebten Haftungsregeln seien dabei international einmalig. «Das ist unverhältnismässig und würde dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.» Gegen diesen «Sololauf stellten Bundesrat und Ständerat ihr Konzept für mehr Transparenz und mit neuen Sorgfaltsfplichten.

Keller-Sutter betonte, dass sich der Bundesrat gegen die Initiative, aber nicht gegen die Volksabstimmung wehre. So brauche es eine öffentliche Debatte darüber, ob «ein gut gemeinter und international nicht abgestimmter Swiss Finish» besser sei als eine abgestimmte Lösung.

Ausgang offen

Der Nationalrat entschied sich schliesslich mit 102 gegen 91 Stimmen bei vier Enthaltungen für sein eigenes Konzept und lehnte die ständerätliche Variante ohne Haftungsregeln ab. Die Konzernverantwortungsinitiative an sich empfahl die grosse Kammer mit 105 gegen 83 Stimmen bei neun Enthaltungen zur Ablehnung. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

Die Initiative und der Gegenvorschlag des Nationalrats

Box aufklappen Box zuklappen

Die Haftung der Konzerne im Ausland ist der Kern der Volksinitiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, beispielsweise für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.

Im Kern sieht die Nationalratsversion vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Anders als gemäss Initiativtext wären die Konzerne nur für direkt Kontrollierte, nicht aber für Lieferanten verantwortlich. Gelten soll die Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.

Die Frist für die Behandlung der Konzernverantwortungsinitiative läuft am 10. April aus. Soll die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs der Initiative aufrechterhalten werden, muss der Gegenvorschlag in der laufenden Session zu Ende beraten werden. Die allfällige Abstimmung über die Initative wurde im November stattfinden.

Meistgelesene Artikel