Nach dem Überfall der radikal-islamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober reagiert der Bundesrat. Er hat das EJPD und das VBS beauftragt, bis Ende Februar 2024 einen Gesetzesentwurf zum Verbot der Hamas auszuarbeiten.
Die Verträge von drei palästinensischen NGOs werden nicht verlängert.
Mit Blick auf die dramatische Lage in Israel und in Gaza ruft der Bundesrat zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung auf.
Der Bundesrat vertritt seit dem 11. Oktober – vier Tage nach den grausamen Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden – die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er hatte dem Aussenministerium EDA daher den Auftrag gegeben, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen.
Hamas-Verbot: Der Bundesrat lässt sich Zeit
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Einschätzung von Bundeshausredaktor Dominik Meier:
Alle Bundesratsparteien sind dafür. Trotzdem lässt sich der Bundesrat Zeit mit dem Hamas-Verbot. Den Plan für ein beschleunigtes Verfahren hat er fallen gelassen. Nun soll die normale, gemächliche Prozedur reichen – heisst: Bis zu einem Hamas-Verbot dauert es mindestens ein Jahr. Hintergrund sind grundsätzliche Bedenken im Bundesratszimmer. Vorbehalte von Bundespräsident Alain Berset sind durchgesickert: Die Schweiz, so die Befürchtung, könnte unter Druck geraten, nach der Hamas auch die PKK und andere Gruppierungen zu verbieten.
Ein weiterer Vorbehalt: Die Schweiz enge mit dem Verbot ihren Spielraum als mögliche Vermittlerin ein. Reichen die Bedenken als Argumente für eine gemächlichere Gangart? Nein, sagen SVP und Mitte-Partei. Im Dezember entscheidet das Parlament über Vorstösse zum Hamas-Verbot. SVP und Mitte könnten diese Gelegenheit nutzen, um den Bundesrat zu mehr Tempo zu verpflichten – wenn sie eine Mehrheit finden.
An seiner Sitzung vom 22. November hat der Bundesrat nun beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.
Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.
Der Umgang mit palästinensischen NGOs:
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Elf Partner-NGOs des Bundes wurden einer eingehenden Überprüfung in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA unterzogen. Bei acht NGOs wurden laut Mitteilung des Bundesrats keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA werde daher weitergeführt. Es sind dies:
Adalah
Gisha
Hamleh (The Arab Center for Social Media Development)
Hamoked
Jerusalem Legal Aid and Human Rights Centre (JLAC)
MIFTAH (The Palestinian Initiative for the Promotion of Global Dialogue and Democracy)
Physicians for Human Rights (PHR)
Women's Centre for Legal Aid and Counselling (WCLAC)
Bei drei NGOs wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führten. Es handelt sich um:
Al-Shabaka
Palestinian Center for Human Rights (PCHR)
Palestinian NGO Network (PNGO)
Schliesslich hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Terroranschläge der Hamas erneut aufs Schärfste verurteilt. Er bedauert zutiefst, dass Tausende Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet ihr Leben verloren haben.
Bundesrat steht zu Selbstverteidungsrecht von Israel
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Der Bundesrat anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen, und erinnert die Parteien an ihre Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen betont der Bundesrat in einer Mitteilung die Notwendigkeit, einen ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck brauche es humanitäre Pausen.
Die kürzlich getroffene Vereinbarung zwischen Israel und der radikal-islamischen Palästinenser-Gruppe Hamas auf eine erste Waffenruhe und eine grössere Geiselfreilassung hat weltweit Erleichterung ausgelöst. Sie soll spätestens am Donnerstag in Kraft treten.
Am 1. November beantragte der Bundesrat dem Parlament weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe in der Region. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Wiederherstellung eines politischen Rahmens in der Region, der auf einer Zweistaatenlösung beruht, von entscheidender Bedeutung ist. Nur so könnten die palästinensische und die israelische Bevölkerung in Frieden, Sicherheit und Würde leben.
Korrektur
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In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass das Gesetz zum Verbot der Hamas Ende Februar 2024 in Kraft treten solle. Das ist falsch. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.
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