Therapien, die auf eine sexuelle «Umpolung» abzielen, sollen in der Schweiz verboten werden. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich heute klar für ein Verbot sogenannter «Konversionstherapien» bei Kindern und jungen Erwachsenen ausgesprochen. Der Bundesrat soll ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.
Was sind «Konversionstherapien»? Konversionstherapien – auch als «Homo-Heilung» bekannt – sind pseudotherapeutische Massnahmen, die das Ziel verfolgen, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle «umzupolen» oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Menschen zu verändern.
Hintergrund solcher «Therapien» ist die Überzeugung, nicht-heterosexuelle Orientierungen seien eine Krankheit, die geheilt werden muss.
Wer bietet sie an? Konversionstherapien haben meist eine religiöse Motivation und treten häufig im freikirchlichen Umfeld auf. Durchgeführt werden sie in der Regel von nicht offiziell geschulten oder selbsternannten Therapeuten und Seelsorgerinnen.
Wo sind sie erlaubt? In der Schweiz gibt es Stand heute kein Verbot von Konversionstherapien. Allerdings wurden gleich in mehreren Kantonen parlamentarische Vorstösse eingereicht, die solche Praktiken verbieten wollen, etwa in Zürich, Genf, Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Schwyz oder Waadt.
Unsere Nachbarländer Frankreich, Deutschland und Österreich kennen bereits heute ein Verbot oder Teilverbote, und auch in der EU steht das Verbot von Konversionstherapien zur Debatte.
Was sind die Argumente für ein Verbot? Mehrere internationale Studien zeigen, dass Konversionstherapien nicht die beabsichtige Wirkung erzielen, sondern bei den Betroffenen vielmehr zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen.
Laut den Befürwortenden eines Verbots würden strafrechtliche Sanktionen und Berufsausübungsverbote eine abschreckend präventive Wirkung erzielen.
Wie geht es jetzt weiter? Eine grosse Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats hat sich am Freitag für ein Verbot von Konversionstherapien bei Kindern und jungen Erwachsenen ausgesprochen.
Der Weg hin zu einer nationalen, gesetzlichen Regelung ist allerdings noch lang und unsicher, er führt über beide Parlamentskammern, zum Bundesrat und wieder zurück in die Räte. Dass der heute geäusserte politische Wille auf diesem Weg verloren geht, ist nicht ausgeschlossen.