Ein Geländewagen rollt durch die Fussgängerzone von St. Gallen. «Ich darf aufgrund meines Berufs überallhin», sagt Stérios Vlachos, ein von der Kantonspolizei St. Gallen bewilligter Privatdetektiv.
Ist es nicht problematisch, wenn alle sein Auto kennen? Vlachos winkt ab. Autos, Kennzeichen und Telefonnummern wechselt er so häufig wie andere ihre Unterwäsche.
Zudem entspricht das Klischee vom Privatdetektiv, der untreuen Ehemännern hinterherschnüffelt, nicht seinem Alltag.
Vlachos kümmert sich lieber um Mord und Raub. Mit dem Aufspüren gestohlener Kunst hat er es nach eigenen Angaben sogar zum mehrfachen Millionär gebracht.
Seine Erfolgsstrategie ist simpel: Er redet mit den Leuten. Als wir durch Stadt und Kanton fahren, wird das deutlich. Hier ein Hoi, dort ein Winken – man kennt ihn in der Region.
Nicht alle mögen ihn, sagt Vlachos selbst. «Ich bin kein einfacher Mensch und will das auch nicht sein – sonst könnte ich den Beruf des Privatdetektivs gleich an den Nagel hängen!»
Privatdetektive bewegen sich häufig in einem rechtlichen Graubereich. Umso wichtiger wäre eine nationale Regelung. Doch eine solche ist zum Bedauern von Vlachos nie zustande gekommen.
Die Kantone regeln den Beruf unterschiedlich – oder gar nicht. Das ärgert Vlachos: «Es gibt Kantone, da kann sich jeder Privatdetektiv nennen.»
St. Gallen reguliert
Der Kanton St. Gallen ist vorbildlich: Hier brauchen Privatdetektive einen guten Leumund und müssen eine Rechtsprüfung absolvieren. Auch Vlachos hat diese Prüfung gemacht.
Nach Angaben des Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons St. Gallen bewährt sich die Regulierung der Privatdetektivbranche. «Wir wissen, welche Personen solche Tätigkeiten übernehmen und dass diese Personen die nötigen Voraussetzungen erfüllen», sagt Martina Brassel, Leiterin Kommunikation.
Schwierigkeiten gebe es nur, weil das Binnenmarktgesetz eine gewisse Anerkennungspflicht für ausserkantonale Privatdetektive mit sich bringe. «Da die kantonalen Regelungen unterschiedlich sind, führt dies unweigerlich dazu, dass trotz kantonalem Gesetz auch Privatdetektive in St. Gallen im Einsatz stehen, die die St. Galler Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen.»
Für Privatdetektive – die häufig in mehreren Kantonen arbeiten – bedeutet die fehlende Harmonisierung administrativen Aufwand: Sie müssen abklären, wo eine Bewilligungspflicht besteht und ob die Zulassung periodisch erneuert werden muss.
Für Vlachos kein Problem: Er kennt sich aus. Oft fährt er quer durch die Schweiz. Meist arbeitet er nachts. Tagsüber telefoniert er mit Auftraggebern, Informanten und Behörden. Häufig hält er sich in Gaststätten oder an Raststätten auf – dort gebe es die besten Tipps, sagt er.
Ans Aufhören denkt er nicht
Es gebe viele Privatdetektive, die mangels Erfolg wieder aufgäben, erzählt Vlachos. «Ich habe Erfolg, weil ich in alle Kreise komme.» Ein Netzwerk an Informanten aufzubauen, sei das Ergebnis jahrelanger Arbeit.
Vor allem im Milieu. «In meinem Beruf muss man im Milieu verkehren», so Vlachos. Gewisse Informationen erhalte er nun mal nicht aus dem Frauenkloster.
Auch wenn der Job körperlich und mental viel abverlangt und Vlachos das Pensionsalter längst erreicht hat, denkt er nicht ans Aufhören. «Ich arbeite gern!», sagt er – und will so lange weitermachen, wie es geht.