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Verdacht auf Terror Bundesanwaltschaft nimmt vier Terrorverdächtige fest

  • Die Bundesanwaltschaft hat heute im Kanton Freiburg bei Hausdurchsuchungen vier Terrorverdächtige festgenommen.
  • Es handelt sich um drei Männer und eine Frau aus dem Balkan zwischen 26 und 34 Jahren.
  • Zwei der beschuldigten Personen wurden nach den Einvernahmen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Für die anderen beiden wird eine Untersuchungshaft beantragt.

Video
Aus dem Archiv: Präventivhaft ohne Urteil?
Aus 10 vor 10 vom 17.06.2020.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.

Die Verhaftungen im Auftrag der Bundesanwaltschaft haben Bundes- und Kantonspolizisten durchgeführt.

Die Festnahmen stünden im Zusammenhang mit zwei Strafverfahren, die in den vergangenen zwei Monaten eröffnet worden seien, heisst es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Den Beschuldigten werde der Verstoss gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen und die Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Festgenommen wurden eine 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin, ein 29-jähriger mazedonischer Staatsbürger, ein 26-jähriger kosovarischer Staatsbürger und ein 34-jähriger schweizerisch-kosovarischer Doppelbürger. Alle vier beschuldigten Personen haben ihren Wohnsitz laut der Bundesanwaltschaft im Kanton Freiburg.

Die vier Festgenommenen kannten sich

Da die Terrorverdächtigten in Kontakt miteinander standen, wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt. In die Anti-Terror-Operation eingebunden war gemäss Mitteilung auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Am Freitagabend teilte die Bundesanwaltschaft mit, sie habe die vier beschuldigten Personen gleichentags einvernommen. Für zwei von ihnen werde sie Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Die 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin und der 29-jährige mazedonische Staatsbürger seien nach den Einvernahmen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

Siebzig Terrorverfahren sind hängig

Die Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom Freitag reihen sich ein in eine Liste weiterer Fälle. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft rund siebzig Strafverfahren gegen Personen hängig, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen sollen.

Die Hauptvorwürfe lauten Propaganda oder Rekrutierung für Terrororganisationen, Finanzierung derselben sowie dschihadistisch motivierte Reisen. Vor knapp einem Monat war ein IS-Anhänger vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfzig Monaten verurteilt worden.

Parlament verschärfte Gesetze

Im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete das Parlament in der vergangenen Woche eine Verschärfung des Strafrechts. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe.

Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Verabschiedet wurde zudem das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Polizei präventive Massnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder in die Hand gibt.

SRF 4 News, 02.10.2020, 11.00 Uhr;

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