Das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic erarbeitet zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und den Kantonsapothekern eine Vollzugshilfe für den Umgang mit Cannabisprodukten, das zeigen Recherchen von «Schweiz aktuell». Im Entwurf, der der Redaktion vorliegt, geht es ausschliesslich um Produkte mit dem Cannabiswirkstoff Cannabidiol, kurz CBD.
Für eine einheitliche Regelung
«Auf dem Markt herrscht ein Wildwuchs mit CBD-Produkten» sagt Karoline Mathys, Leiterin Bereich Marktüberwachung bei Swissmedic, «CBD-haltige und -angereicherte Produkte wie beispielsweise CBD-Kapseln, die verkauft werden, sind nicht verkehrsfähig ohne Zulassung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit». Mit der Vollzugshilfe können die kantonalen Aufsichtsbehörden einheitlich gegen den unkontrollierten CBD-Handel vorgehen.
Verkäufer froh über Regeln
Das ist ganz im Sinn des Berner Kantonsapothekers Samuel Steiner: «Mit Blick auf die Konsumentensicherheit ist es fahrlässig, hochprozentige CBD-Produkte zu verkaufen, denn über die Wirkung von CBD ist noch nicht viel bekannt.»
Er spricht Produkte an, die auch die Hanftheke in Bern anbietet – bisher ohne Zulassung eines Bundesamtes. Geschäftsführer Volkan Ylmaz: «Wir haben gute Erfahrungen gemacht mit CBD-Produkten und möchten mit unserem Shop erreichen, dass solche Produkte möglichst einfach verkauft werden können». Er unterstützt grundsätzlich ein Vorgehen der Behörden, da es unter den CBD-Anbietern eine Unsicherheit gebe bezüglich der Zulassung von CBD-Produkten.
Die Vollzugshilfe des Bundes wird noch im Februar publiziert. «Ich gehe davon aus, dass ein grosser Teil der CBD-Produkte aus den Regalen verschwinden wird», erklärt Kantonsapotheker Samuel Steiner gegenüber «Schweiz aktuell».