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Jugendliche Straftäter sollen verwahrt werden können
Aus Info 3 vom 15.06.2023. Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott
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Verschärfung Jugendstrafrecht Ständerat will Verwahrung jugendlicher Straftäter ermöglichen

  • Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen die Verwahrung von jugendlichen Straftätern ermöglichen.
  • Voraussetzung dafür ist, dass sie nach Ende ihrer Strafe weiterhin eine ernsthafte Gefahr für andere Menschen darstellen.
  • Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine solche Sicherheitsmassnahme vor.

Jugendliche Straftäter sollen in der Schweiz in gewissen Fällen verwahrt werden können. Das möchte der Ständerat. Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor.

Die fürsorgerische Unterbringung, die im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme beantragt werden kann, ist laut Bundesrat nicht als Sicherheitsmassnahme für nicht erziehbare und nicht behandelbare Personen konzipiert.

Potenzielle Verwahrungsfälle sind selten

Verwahrt werden sollen laut der bundesrätlichen Botschaft nicht 16- oder 17-Jährige, sondern jugendliche Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Laut Bundesrat wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.

In der Verwahrung züchtet man Monster heran.
Autor: Beat Rieder Ständerat (Mitte/VS)

Ständerat Beat Rieder ist als Strafverteidiger dagegen, jugendliche Mörder zu verwahren. Er sehe bei den erwachsenen Verurteilten, dass eine Verwahrung enorme Probleme mit sich bringe. Hoffnungslose Zukunftsaussichten machten Straftäter erst recht gefährlich: «In der Verwahrung züchtet man Monster heran. Umso schwerer wirkt die Verwahrung bei Jugendlichen, die dann ohne Perspektiven in den Strafvollzugsanstalten sitzen.»

Blick in Gefängniszelle von Jugendstraftäter
Legende: Mit der neuen Bestimmung müsste ein Gericht bei einem Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren eine Prognose machen, ob er mit 25 Jahren entlassen werden kann. Keystone/DPA/Julian Stratenschuldt

Einer solchen Perspektivlosigkeit ausgesetzt, würden sie sicher nicht auf den besseren Weg geraten, schliesst Rieder. Eine Verwahrung ins Jugendstrafgesetz zu schreiben, mache auch deshalb keinen Sinn, weil der Fokus im Jugendstrafrecht auf die Resozialisierung gelegt werde, also auf die Wiedereingliederung der jungen Straftäter in die Gesellschaft.

Bei dieser Handvoll junger Mörder möchte ich für die Gesellschaft Sicherheit haben, dass sie nicht frei herumlaufen und weiter morden.
Autor: Andrea Caroni Ständerat (FDP/AR)

Die Vorlage geht auf eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) zurück, welche die Eidgenössischen Räte an den Bundesrat überwiesen. Dieser arbeitete in der Folge eine Vorlage aus. Die Verschärfung würde laut Caroni nur wenige Fälle betreffen: «Bei dieser Handvoll junger Mörder möchte ich für die Gesellschaft Sicherheit haben, dass sie nicht frei herumlaufen und weiter morden.» Der Ständerat hat die Vorlage diskussionslos gutgeheissen, sie geht nun weiter an den Nationalrat.

Experte: «Ethisch vertretbarer Entscheid»

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Für den Strafvollzugsexperten Benjamin Brägger ist der Entscheid des Ständerats grundsätzlich ethisch vertretbar. «Die Waagschale wendet sich aber stärker hin zur öffentlichen Sicherheit.» Brägger weist zudem darauf hin, dass der Vorschlag des Ständerates Überprüfungen vorsieht. «Man kann auch im Jugendstrafrecht aus einer Verwahrung entlassen werden, wenn die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht mehr gegeben ist. Das Verdikt wäre also nicht definitiv.» Stattdessen würden spezialisierte Fachleute überprüfen, ob eine Entlassung ohne starkes Rückfallrisiko möglich ist.

Letztlich würde eine Verwahrung nur ganz schwere Fälle betreffen, schliesst der Strafvollzugsexperte, der an den Universitäten Bern und Lausanne lehrt. Und auch bei ihnen gelte es immer wieder zu evaluieren, wie sich diese Personen entwickeln. «Es gilt auch, mit den Inhaftierten Rehabilitationsprogramme durchzuführen, um ihnen eine reelle Chance zu geben, sich zu verändern und eventuell wieder in Freiheit zu leben. Diese Balance muss eingehalten werden.»

Keine unbegleiteten Urlaube mehr

Auch eine Änderung des Strafgesetzbuches hiess der Ständerat gut. Es geht darum, dass Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht mehr unbegleitet in Urlaube entlassen werden.

Auch diese Änderung geht im Wesentlichen auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Er stammt von der früheren SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Die heutige Züricher Regierungsrätin verwies in ihrem Vorstoss auf einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei.

Solches sei nicht zu verantworten. Abgelehnt hat der Ständerat hingegen den Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen, wenn die bedingte Entlassung vorher dreimal in Folge abgelehnt wurde. Auch diese Vorlage geht noch in den Nationalrat.

Rendez-vous, 15.06.2023, 12:30 Uhr;

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