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Verstoss gegen das UWG Gerichtsurteil im Fall Telecom Directories

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige Verantwortliche der Firma Telecom Directories ist verurteilt worden: Wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestrafte ihn das Bezirksgericht Höfe (SZ) mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe.
  • Telecom Directories hatte 2015 an rund 50'000 Haushalte Briefe verschickt. Da die Briefe aussahen wie Rechnungen von Swisscom, zahlten Tausende den Betrag von knapp 30 Franken ein.
  • Das Ganze war jedoch nur eine fiese Masche, um schnell Geld zu machen.
  • Das Seco erstattete in dem Fall Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Höfe erhob dann nach umfangreichen Ermittlungen Anklage und beschlagnahmte rund 100'000 Franken.

Der Verurteilte ist ein alter Bekannter der SRF-Konsumentensendungen «Espresso» und «Kassensturz»: Patrick Dütschler, der früher mit Firmen wie Datacom und Swisscall den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen hatte. Im Fall Telecom Directories wurde er nun vom Bezirksgericht Höfe (SZ) verurteilt.

Laut Anklageschrift verschickte er unter anderem Offerten an Personen, welche gar keine angefordert hätten. Er nahm in Kauf, dass die Empfänger die Briefe mit Rechnungen von Swisscom oder Swisscom Directories verwechselten. Er zitierte wissentlich falsch aus einem Gesetz. Und er vermied es, dass sein Name auf den «Offerten» auftauche, um das Unternehmen nicht durch seine mediale Bekanntheit zu gefährden. Der Angeklagte hatte ja wiederholt für negative Schlagzeilen gesorgt.

Da der Angeklagte in allen Punkten geständig war, wurde er in einem abgekürzten Verfahren wegen mehrfachen Verstosses gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verurteilt. Die Strafe: 10'000 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe von 57'000 Franken. Zudem muss er gut 20'000 Franken Verfahrens- und Ermittlungskosten übernehmen.

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Schnelles Geld mit niedrigen Rechnungen

Während des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft Höfe rund 100'000 Franken beschlagnahmt. Das zeigt, wie viel Geld sich mit solchen Gaunereien machen lässt. Ein Teil davon wird an die Geschädigten zurückbezahlt. Der Verteidiger des Angeklagten, Valentin Landmann, hebt hervor, wie leicht solche Delikte begangen werden können: «Es ist ein geringer Schritt, Tausenden von Leuten irgendeine kleine Rechnung zu schicken, die eigentlich eine Offerte ist.» Ein grosser Teil der Empfänger zahle dann ein, weil sie bei einer niedrigen Rechnung nicht genau hinschauen würden.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Bezirksgericht Höfe reuig und beteuerte, in Zukunft nur noch ehrlich Geld verdienen zu wollen. Inzwischen versucht er sich als Konsumentenschützer und produziert eine Zeitschrift und eine Online-Sendung. Das Urteil gegen ihn zeigt, dass das verschärfte UWG greift, wenn die Behörden konsequent handeln.

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