- Eine nutzungsabhängige Verkehrsabgabe, das sogenannte Mobility Pricing, könnte dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten in der Schweiz abzufedern – auf der Strasse ebenso wie auf der Schiene. Davon ist der Bundesrat überzeugt.
- Er kommt aber zum Schluss, dass es vor allfälligen Pilotversuchen weitere Abklärungen braucht. Er hat deshalb das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit einer Wirkungsanalyse beauftragt.
- Am Beispiel des Kantons Zug sollen die Auswirkungen des Mobility Pricing auf Verkehr, Bevölkerung, Gewerbe und Umwelt genauer untersucht werden.
- Bis im Sommer 2019 sollen zudem Spitzenverkehrszeiten und Tarifhöhen festgelegt und Fragen des Datenschutzes geklärt werden. Der Bund übernimmt die Kosten.
Vor einem Jahr hatte der Bundesrat das Uvek beauftragt, mit einigen Kantonen und Regionen die Durchführung von Mobility-Pricing-Pilotversuchen zu prüfen. In der Folge wurden die Kantone Bern, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Tessin und Zug kontaktiert. Sie hatten grundsätzliches Interesse signalisiert.
Pilotversuche verschoben
Die Gespräche ergaben nun aber, dass weitere vertiefende Abklärungen nötig sind, bevor die Realisierung von Pilotversuchen in Betracht gezogen werden kann. So sind diverse Kantone in erster Linie an Road Pricing in Städten, also einer Maut, interessiert.
Dies widerspricht jedoch dem Ziel des Bundesrats, beim Mobility Pricing auf verkehrsübergreifende Ansätze zu setzen. Strasse und Schiene würden sich ergänzen, schreibt er. Und in den Stadtzentren und Agglomerationen seien beide stark ausgelastet.
Nächster Schritt in zwei Jahren
Das Uvek wird weitere Untersuchungen sowie die Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug bis im Sommer 2019 erarbeiten und dann Vorschläge für das weitere Vorgehen machen. Denkbar ist gemäss Bundesrat, dass Mobility Pricing in einem nächsten Schritt mit freiwilligen Personen in der Praxis getestet wird.