Verhandlungen für neue Verträge: Nach längeren Vorverhandlungen haben die Schweiz und die Europäische Union von März bis Dezember 2024 ein mögliches Vertragspaket diskutiert und ausgehandelt. Es enthält neue Verträge zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem wurden die bestehenden Verträge überarbeitet; sie sollen etwa neu institutionelle Elemente enthalten. Diese Gespräche wurden im Dezember 2024 abgeschlossen.
Mit den Initialen besiegelt: Nach Abschluss der Verhandlungen sind die Verhandlungsteams das Paket nochmal im Detail durchgegangen und haben es in die Amtssprachen der Schweiz und der EU übersetzt. Zum Schluss, im Mai 2025, brachten die Verhandlungsführer beider Seiten ihre Initialen auf dem Vertragswerk an, die sogenannten Paraphen. Auf Verlangen können die sogar auf jedem Blatt des Vertrags angebracht werden, etwa um zu verhindern, dass Seiten nachträglich ausgetauscht werden.
Das gilt bereits vorab: Ein Teil des EU-Pakets soll bereits vor den übrigen Bestimmungen in Kraft treten: Schweizer Forschende nehmen wieder an EU-Ausschreibungen teil (Horizon-Vollassoziierung). Grundlage dafür ist das Programm-Abkommen, das bereits im November 2025 von Bundesrat Parmelin und EU-Kommissarin Zaharieva unterzeichnet wurde. Es gilt rückwirkend seit Anfang 2025.
Das bedeutet die Unterzeichnung: Mit den Unterschriften von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist der Text nach Angaben des Aussendepartements endgültig und verbindlich festgelegt. Der letzte Schritt ist das aber noch nicht.
So läuft der Genehmigungsprozess in der EU: Auf EU-Seite muss das Abkommen das grüne Licht des Ministerrats erhalten. Dort sind die Fachminister der EU-Mitgliedstaaten versammelt. Das ist am vergangenen Dienstag passiert. Auch das Europäische Parlament wird das Vertragspaket beraten, voraussichtlich in den kommenden Wochen. Widerstand ist dort nicht zu erwarten. Nach einer Zustimmung ist der Prozess EU-seitig abgeschlossen.
So berät das Schweizer Parlament: Bis Ende März 2026 will der Bundesrat das Vertragspaket dem Parlament zur Beratung übergeben. Dort werden sich zunächst die zuständigen Fachkommissionen darüber beugen. Anschliessend, frühestens ab kommendem Sommer, auch National- und Ständerat. Zum Verhandlungsergebnis können sie Ja oder Nein sagen. Inhaltlich mitgestalten kann das Parlament bei den innenpolitischen Begleitmassnahmen, etwa zum Lohnschutz.
So kommt es zur Volksabstimmung: Stimmt das Parlament dem Paket zu, kann es dieses selbstständig dem Volk vorlegen, oder die Stimmberechtigten können mit 50'000 Unterschriften eine Abstimmung verlangen. Das stellt beim hochumstrittenen EU-Paket keine Hürde dar. Zur Abstimmung kommt es frühestens 2027, eher 2028. Dass sich am Ende das Volk zu den neuen Verträgen mit der EU äussern kann, ist aber so sicher wie das Amen in der Kirche.
Dann treten die Verträge in Kraft: Sollte das Paket angenommen werden, gilt es nicht sofort. In den Verträgen ist festgehalten, dass diese rund zwei Monate nach Abschluss der Ratifizierung – im Falle der Schweiz: nach dem allfälligen Ja des Stimmvolks – in Kraft treten. Das ist frühestens 2027 der Fall.