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4 Jahre Gefängnis: Es handle sich um gravierende Fälle, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 30.04.2021. Bild: Keystone
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Verurteilt für Kindsmissbrauch Ehemaliger Kita-Leiter muss vier Jahre hinter Gitter

Das Baselbieter Strafgericht sprach einen 36-Jährigen am Donnerstagmorgen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Schändung schuldig.

Zu der Gefängnisstrafe verfügt das Baselbieter Strafgericht auch eine Landesverweisung von zehn Jahren für den Deutschen und jede berufliche und ausserberufliche Tätigkeit mit Kindern wird ihm lebenslänglich verboten.

Staatsanwältin Katrin Züllig ist zufrieden mit diesem Urteil: «Das Strafmass liegt nur knapp unter unserem Antrag. Mit der Verurteilung geht auch ein lebenslängliches Berufsverbot einher. Das war uns sehr wichtig.» Schuldig befand das Gericht den Mann auch wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfacher Pornografie.

«Verwerfliches und egoistisches Verhalten»

Es handle sich um gravierende Fälle, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Der Mann habe sich verwerflich und egoistisch verhalten, indem er jede sich bietende Gelegenheit ausgenutzt habe, um die Kinder sexuell zu missbrauchen.

Das Gericht sah den sexuellen Missbrauch von drei Kindern im Alter von 2, 3 und 4 Jahren in der Kita als erwiesen an. Freigesprochen wurde er vom Missbrauchsvorwurf an einem Einjährigen. In diesem Fall würden Beweise fehlen, sagte die Richterin.

Weiterzug ist möglich

Ob die Verteidigung das Urteil akzeptiert oder anfechtet, sei noch nicht entschieden, sagt Strafverteidiger Stefan Kunz: «Dazu müssen wir die schriftliche Begründung abwarten.» Auch die Staatsanwaltschaft will noch das schriftliche Urteil abwarten.

Könnte er sich im Ausland auf Kita-Stelle bewerben?

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Legende: Keystone

Mit dem vorliegenden Urteil ist dem Mann jede berufliche und ausserberufliche Tätigkeit mit Kindern lebenslänglich verboten. Dies gilt jedoch nur in der Schweiz.

Im Ausland könnte das Urteil zumindest eine Schutzfunktion haben, erklärt Staatsanwältin Katrin Züllig: «Wenn er sich im Ausland auf eine entsprechende Stelle bewirbt, wird im Idealfall ein Sonderprivatauszug verlangt. Da ist das Tätigkeitsverbot eingetragen. Aber eine Garantie gibt es keine dafür.»

Der in Lörrach (D) aufgewachsene Mann gab bei der Hauptverhandlung vergangenen Donnerstag zu, in der Kita einen damals zweijährigen Buben beim Wechseln der Windeln und auch im Schlafraum sexuell missbraucht zu haben. Die Übergriffe auf den Zweijährigen hielt er fotografisch fest. Auf dem Laptop und auf dem Handy des Beschuldigten fanden die Ermittler 50 Fotos des teilweise nackten Jungen.

Angehörige der Opfer verfolgten die Urteilsverkündigung in einem Nebenraum des Gerichtssaals. Sie reagierten erleichtert auf das Urteil – auch wenn sich viele eine härtere Strafe gewünscht hätten.

In flagranti erwischt

Der nicht vorbestrafte und in Deutschland staatlich anerkannte Erzieher war am 6. Dezember 2019 in der Kita in Allschwil festgenommen worden. Zuvor hatte eine Arbeitskollegin ihn in flagranti bei einem sexuellen Übergriff an einem damals vierjährigen Buben erwischt.

Der 36-jährige Mann lebte seit 2013 in Basel und befindet sich seit April 2020 im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Bostadel ZG.

Regionaljournal Basel, 29.04.2021, 12.03 Uhr;

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