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Bundesgericht bestätigt indirekt die Verwahrung des Kinderschänders William W.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 24.08.2022. Bild: Erika Bardakci-Egli
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Verwahrung für Kinderschänder Mehrfach verurteilter Kinderschänder wird definitiv verwahrt

Nach jahrelangem Rechtsstreit bestätigt das Bundesgericht die Verwahrung des Solothurner Kinderschänders William W.

  • Nach jahrelangem Rechtsstreit durch alle Instanzen wird der mehrfach verurteilte Solothurner Kinderschänder William W. definitiv verwahrt.
  • Das Bundesgericht tritt auf zwei formale Beschwerden des Wiederholungstäters nicht ein. Damit bestätigt die höchste Instanz indirekt auch die Verwahrung, da nun die Urteile des Solothurner Obergerichtes rechtskräftig werden.
  • Der Kinderschänder William W. hatte Justiz, Politik und Gesellschaft über 20 Jahre lang beschäftigt. Das jüngste Urteil bildet nun höchstwahrscheinlich den Schlusspunkt des kontroversen Falls.

Die pädokriminelle «Karriere» von William W. begann bereits 1999, als er im Aargau ein erstes Mal wegen Schändung von Kindern verurteilt wurde. Im Laufe der letzten 20 Jahre hat sich der heute 49-jährige Mann mehrmals an Kindern vergangen und wurde dafür auch mehrfach rechtskräftig verurteilt. Die nun bestätigte Verwahrung geht auf Übergriffe aus dem Jahr 2018 zurück.

Die Vorgeschichte im Fall William W.

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Der als William W. bekannte Kinderschänder wurde bereits mehrmals rechtskräftig wegen Kindsmissbrauchs und anderer pädokrimineller Delikte verurteilt.

Das erste Urteil in den 1990er-Jahren lautete auf 18 Monate Gefängnis bedingt. W. hatte im Aargau mehrere Kinder sexuell missbraucht.

2006 missbrauchte W. in Starrkirch-Wil (SO) ein 8-jähriges Mädchen. Dafür musste er fünf Jahre eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung machen. Er verweigerte jedoch die Behandlung. 2016 kam W. frei – trotz dem von Fachleuten prognostizierten grossen Rückfallrisiko. Der Pädophile hatte sich gegen eine Verlängerung der Massnahme gewehrt. Der Kanton Solothurn musste dem Mann sogar mehrere 10'000 Franken Entschädigung bezahlen, weil er laut Bundesgericht zu lange in Haft sass.

In Freiheit verstiess William W. wiederholt gegen Bewährungsauflagen, entfernte beispielsweise eine elektronische Fussfessel oder missachtete ein Reiseverbot. Trotz vieler Verwarnungen konnten die Solothurner Behörden den Mann aber nicht sanktionieren.

2018 ereigneten sich die Übergriffe, derentwegen er nun verwahrt wird. W. verging sich an mehreren Kindern, unter anderem in seinem Restaurant in Olten.

Eine externe Untersuchung kam 2019 zum Schluss, dass die Behörden im Fall William W. zwar korrekt gehandelt hatten. Es zeigte sich aber, dass es Lücken gab im Verfahrensrecht im Umgang mit solchen Fällen. Unter anderem deswegen wurde im Kanton Solothurn das Justizvollzugsgesetz angepasst.

Für diese jüngsten Delikte wurde William W. vom Solothurner Obergericht Ende 2021 zu 37 Monaten Gefängnis und anschliessender Verwahrung verurteilt. Das Gericht stützte sich auf mehrere Gutachten, wonach W. in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Sexualdelikte an Kindern begehen würde. Eine andere Massnahme, um die Gesellschaft vor W. zu schützen, gäbe es nicht. Die Verwahrung sei verhältnismässig.

Fadenscheinige Argumente gegen den Schuldspruch

William W., der selber stets abstritt, pädophil zu sein und alle Therapien verweigerte, wehrte sich gegen die Verwahrung. Wie schon früher zog er den Fall weiter ans Bundesgericht. Er argumentierte allerdings nicht direkt gegen die ihm angelasteten Delikte, sondern berief sich auf formale Gründe. Das höchste Gericht musste sich also nicht mit der Frage beschäftigen, ob sich W. wieder an Kindern vergangen hatte, sondern mit Abläufen, Fristen und anderen formaljuristischen Dingen.

Sein Pflichtverteidiger habe ihn nicht richtig vertreten, weswegen das Urteil des Obergerichtes zu annullieren sei, schrieb William W. unter anderem in zahlreichen eigenen Eingaben ans Bundesgericht. Zudem habe sein Pflichtverteidiger gar keine gültige Vollmacht mehr, ihn zu vertreten.

In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht W.s Beschwerden allerdings rundweg ab, ebenfalls aus formalen Gründen. William W. habe seine Beschwerden zu spät eingereicht und die Beschwerdefristen können auch nicht wiederhergestellt werden.

So formal dieser Entscheid sein mag, er bedeutet, dass die Obergerichtsurteile gegen William W. nun rechtskräftig sind. Damit ist auch die Verwahrung gegen den mehrfachen Kinderschänder definitiv und der Wiederholungstäter bleibt wohl für sehr lange Zeit im geschlossenen Vollzug. Es dürfte der Schlussstrich unter einen Fall sein, der die Justiz, die Behörden und die Gesellschaft jahrelang beschäftigt hat.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 24.08.2022, 12:03 Uhr;

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