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Vier kantonale Vorlagen Sollen 16-Jährige bereits an die Urne dürfen?

In Baselland entscheiden die Stimmberechtigten unter anderem über das Stimmrecht für Jugendliche und Ausländer.

Die Initiative «Stimmrecht mit 16» wurde von den Juso und dem Jungen Grünen Bündnis eingereicht. Jugendliche sollen demnach auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen, allerdings nicht selber kandidieren.

Die Befürworter (SP, Grüne, Grünliberale) verweisen unter anderem auf die evangelische und die katholische Landeskirche im Kanton Baselland, auf den Kanton Glarus oder auf Österreich, die alle das Stimmrechtalter 16 kennen. Das Stimm- und Wahlrecht fördere die Identifikation mit dem Staat und die Anerkennung der staatlichen Institutionen. Zudem gleiche es die Überalterung der Stimmbevölkerung etwas aus.

Auf der Gegenseite argumentieren die bürgerlichen Parteien und die EVP mit der fehlenden Reife, politischen Kompetenz und Verantwortlichkeit der Jugendlichen. Zudem hätten sie vor dem 18. Altersjahr nicht alle Rechte und Pflichten vor dem Gesetzgeber. Und es gebe auch keinen Grund, wieso bei kommunalen und kantonalen Geschäften eine andere Altersanforderung gestellt werde als bei nationalen Vorlagen.

Der Landrat empfiehlt die Initiative mit 47 gegen 26 Stimmen zur Ablehnung.

Stimmrecht für Niedergelassene

Die gleichen Rechte (Stimm- und aktives Wahlrecht) fordert eine zweite Initiative von Juso und dem Jungen Grünen Bündnis auch für Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung. Konkret betroffen wären rund 36'000 Personen. Die Argumente der Befürworter (SP und Grüne) sind mehr oder weniger dieselben. Eine aktive Teilnahme am politischen Leben fördere die Integration der ausländischen Bevölkerung.

Die Gegner (FDP, CVP, SVP, GLP und EVP) verweisen auf die Möglichkeit der Einbürgerung. Würden Stimm- und Wahlrecht bereits den Niedergelassenen gegeben, so sinke der Anreiz zur weiteren Integration.

Der Landrat lehnt die Initiative mit 53 gegen 28 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab.

Fairness-Initiative

Die von 78 Gemeinden eingereichte Gesetzes-Initiative «Faire Kompensation der EL-Entlastung» will den Kanton verpflichten, im Rahmen der Pflegefinanzierung den Gemeinden zusätzliche 30 Millionen Franken zu bezahlen. Seit 2011 übernehmen die Gemeinden die Pflegekosten, die von Krankenkassen und Heim-Bewohnern nicht gedeckt werden.

Dadurch wird der Kanton bei den Ergänzungsleistungen entlastet, was dieser mit einer einmaligen Zahlung von 15 Millionen Franken an die Gemeinden abgegolten hat. Die Gemeinden machen jedoch eine Abgeltung von 45 Millionen geltend, wie sie ihnen vom Kanton auch in Aussicht gestellt worden sei. Sie werfen der Regierung Wortbruch vor.

Die Regierung bestreitet indes, den Gemeinden ein solches Versprechen abgegeben zu haben. Zudem habe die Initiative auf die Steuerzahler keine Wirkung, da sie in beiden Fällen bezahlen müssten. Und schliesslich seien die Finanzen der Gemeinden derzeit durchwegs im schwarzen Bereich. Unterstützt wird die Regierung von SVP und EVP. Im Landrat hatte sich noch eine Mehrheit (47 gegen 29) hinter die Regierung gestellt und gegen die Initiative ausgesprochen.

Gegen Doppelmandat

Zur Abstimmung kommt im Kanton Baselland zudem noch eine Verfassungsänderung. In Zukunft soll es Mitgliedern des Regierungsrats untersagt sein, gleichzeitig auch im eidgenössischen Parlament zu politisieren. Ein solches Doppelmandat wurde seit über 70 Jahren nie mehr praktiziert. Der Landrat stimmte dieser Verfassungsänderung einstimmig zu und auch bei den Parteien ist sie unbestritten.

Mehr Informationen in der Abstimmungsbroschüre

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