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Erdbebenopfer: Schweiz und Türkei verständigen sich
Aus Tagesschau vom 16.02.2023.
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Visa für Erdbebenopfer Türkei und Schweiz erzielen Einigung bei Ausreise ohne Pass

  • Die Türkei wird Erdbebenopfern ohne Pass, die zu Verwandten in die Schweiz wollen, innert 24 Stunden die nötigen Papiere ausstellen.
  • Das garantiert, dass die Schweiz Visumsgesuche beschleunigt prüfen kann.
  • Diese Übereinkunft bestätigt das Staatssekretariat SEM gegenüber SRF.
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Aus dem Archiv: Reportage aus Osmaniye nach dem Erdbeben
Aus Tagesschau vom 11.02.2023.
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«Die Türkei hat uns das zugesagt», sagt die Schweizer Staatsekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener. Sie hatte sich in Kontakten mit den Verantwortlichen in Ankara dafür eingesetzt, weil fehlende Reise- oder Notpässe verhindern, dass Erdbeben-Überlebende zu ihren nahen Verwandten in die Schweiz reisen können. So können Pässe fehlen, weil sie unter den Trümmern der Häuser verschüttet sind.

Eine Frau und ein Kind stehen vor einem Zentrum für Erdbebenopfer
Legende: Eine Frau und ein Kind stehen vor einem Zentrum für Erdbebenopfer in Adiyaman (16.02.23). REUTERS/Thaier Al-Sudani

«Ich bin natürlich erfreut, dass die Türkei einen unbürokratischen Weg gesucht hat», sagt die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan, die politisch Druck gemacht hatte, um auch Menschen ohne Pass die Reise in die Schweiz zu ermöglichen. «Wirklich freuen werden wir uns, wenn es in die Tat umgesetzt ist. Da werden wir genau hinschauen.»

Familienangehörige profitieren nur teilweise

Mit einem gültigen Reise- oder Notpass, den auch die Türkei für die Ausreise verlangt, können Erdbebenopfer aus der Türkei über das sogenannte Fast-Track-Verfahren beschleunigt ein Visum für die Schweiz beantragen. Von dieser Beschleunigung können folgende nahe Verwandte profitieren: Eheleute, Eltern, Kinder, Grosseltern und minderjährige Enkelkinder. Jedoch nicht Geschwister. Was Arslan stört: «Wenn das in Deutschland möglich ist, sollte auch die Schweiz das schaffen.»

Wer in der Schweiz lebt und Verwandte aus der Türkei zu sich holen will, muss entweder eingebürgert sein oder eine B- oder C-Bewilligung haben. Sämtliche Kosten müssen privat getragen werden.

Echo der Zeit, 16.02.23, 18 Uhr

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