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Volkswillen zu wenig geachtet Bundesgericht pfeift Schaffhauser Kantonsrat zurück

Das oberste Schweizer Gericht sieht in einem Kantonsratsbeschluss die Rechte der Stimmbevölkerung verletzt.

Für die bürgerliche Mehrheit im Schaffhauser Kantonsrat dürfte der Entscheid des Bundesgerichts bitter schmecken. Denn das oberste Schweizer Gericht pfeift den Kantonsrat, also das kantonale Parlament, zurück. Dabei geht es um einen Parlamentsbeschluss zur Transparenz in der Politikfinanzierung.

Ursprünglich schien die Sache klar: Die Schaffhauser Stimmberechtigten sagten im Februar 2020 mit 54 Prozent Ja zur sogenannten Transparenz-Initiative der Jungsozialisten. Kurz zusammengefasst forderte diese, dass die Parteien genaue Auskunft darüber geben müssen, von wem sie wie viel Geld bekommen.

Regierung und Parlament ernten Kritik

Die Transparenz-Initiative hat es in sich – nirgends sonst in der Schweiz werden dergestalt scharfe Regeln hinsichtlich der Finanzierungstransparenz gefordert. Und so kam es, dass man sich seit nun vier Jahren von links bis rechts darüber streitet, wie die Regeln im Fall von Schaffhausen genau aussehen sollen.

Und auch die Regierung mischt bei der Ausgestaltung mit: Sie war der Ansicht, dass die Initiative zu viele Fragen offen lasse, sodass man sie nicht in die Verfassung aufnehmen könne. So gehen die Wahlen für den Schaffhauser Stadtrat im Herbst desselben Jahres denn auch ohne Offenlegung der Wahlkampf-Unterstützung über die Bühne.

Eingang des Bundesgerichts
Legende: Die obersten Schweizer Richterinnen und Richter am Bundesgericht in Lausanne kritisieren den Schaffhauser Kantonsrat. Keystone/Jean-Christophe Bott

Doch das liessen sich die Initianten der umstrittenen Initiative nicht gefallen: Sie reichten Beschwerde ein, unterlagen jedoch vor dem Obergericht. Was folgte, war eine Debatte im Kantonsrat. Während Bürgerliche den Initiativtext abschwächen wollten, wehrten sich Linke gegen die ihrer Meinung nach stattfindende Verwässerung des Volkswillens.

Neue Doppelabstimmung mit Stichfrage

Die bürgerliche Mehrheit beschloss, den Stimmberechtigten vorerst nur die abgeschwächte Version der Transparenz-Initiative vorzulegen. Linke Parteien zogen dagegen vor Bundesgericht, und haben nun Recht bekommen.

Im heute publizierten Urteil kritisiert das Bundesgericht den Schaffhauser Kantonsrat scharf: Der Parlamentsbeschluss verletze den in der Bundesverfassung verankerten Anspruch der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen nun nochmals über die Bücher und es kommt zu einer Doppelabstimmung mit einer Stichfrage.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 28.03.2024, 17:30 Uhr ; 

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