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Stall darf nicht in Ferienwohnung umgebaut werden
Aus Echo der Zeit vom 29.01.2019. Bild: Keystone
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Vom Stall zur Ferienwohnung Wird der Praxis bald ein Riegel geschoben?

Das Bundesgericht verbietet, einen Stall im Bündnerland zu einer Ferienwohnung umzubauen. Ein Entscheid mit Folgen?

Im konkreten Fall geht es um einen kleinen Stall auf 1900 Metern über Meer auf dem Gemeindegebiet von Arosa (GR). Der Besitzer wollte den Holzschopf in ein Ferienhäuschen umbauen. Doch das Bundesamt für Raumplanung erhob Einspruch und erhielt nun vom Bundesgericht Recht.

Die Lausanner Richter begründen das Verbot für einen Umbau vor allem mit der Lage. Der Stall befindet sich nämlich in einer sogenannten Erhaltungszone. Jahrelang bewilligten die Behörden in diesen Spezialzonen Umbauprojekte.

Damit sei es jetzt vorbei, sagt Lukas Bühlmann, Direktor von Espace Suisse, dem Verband für Raumplanung: «In den Erhaltungszonen ist das nicht mehr möglich. Da geht es wirklich nur um die Umnutzung von Gebäuden, in denen schon bisher gewohnt wurde.»

Nicht nur die Bergkantone sind alarmiert

Auswirkungen könnte dieses Urteil aber nicht nur für den Kanton Graubünden haben. Auch andere Kantone kennen solche Spezialzonen. Im Wallis heissen sie «Maiensässzonen» und selbst im Mittelland kennen Kantone wie etwa Thurgau, Zürich und Aargau «Weilerzonen». Sie umfassen historisch gewachsene, meist abgelegene Kleinstsiedlungen.

Das Bundesgericht beruft sich in seinem Urteil auf einen Grundsatz in der Raumplanung: Nämlich der klaren Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Für Espace-Suisse-Direktor Bühlmann ist deshalb klar: Dieser Entscheid aus Lausanne hat nicht nur Auswirkungen auf die Berg- und Tourismuskantone Graubünden und Wallis, sondern schweizweit: «Die Kantone müssen über die Bücher und ihre Praxis überprüfen.»

Stiftung Landschaftsschutz sieht sich bestätigt

Für das Bundesgericht gibt es aber noch einen zweiten Grund für das Nein zum geplanten Umbau des Stalls in Arosa in eine Ferienwohnung: Das Zweitwohnungsgesetz. Arosa hat einen Zweitwohnungsanteil von mehr als den erlaubten 20 Prozent. Es könne nicht sein, Zweitwohnungen innerhalb der Bauzone zu verbieten, gleichzeitig dann aber ausserhalb der Bauzonen neue Zweitwohnungen in Scheunen und Ställen zuzulassen, so die Richter in Lausanne.

Bei der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist man sehr erfreut über das Urteil, wie Geschäftsleiter Raimund Rodewald sagt. Dennoch sei seine Freude getrübt: «Leider kommt das Urteil Jahre zu spät. Ein Grossteil dieser Gebäude wurde bereits unter dem Regime der Gemeinden, die die Bewilligung erteilen, zu Ferienhäusern umgenutzt.»

Wir bereiten eine Initiative vor, die eine klare Grenze beim Bauen ausserhalb der Bauzone ziehen will. Der Umnutzung von Ställen zu Ferienhäusern wollen wir den Riegel schieben.
Autor: Raimund Rodewald Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz

Und tatsächlich: Im Kanton Graubünden sind 80 Prozent der betroffenen Ställe bereits umgebaut. Nur noch wenige Gebäude sind also vom neusten Bundesgerichtsurteil betroffen. Rodewald befürchtet auch, dass das Urteil bald wieder überholt sein könnte. Denn der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln.

Initiative steht in den Startlöchern

Die entsprechende Änderung des Raumplanungsgesetzes wird demnächst im Parlament behandelt. Für Landschaftsschützer Rodewald geht diese Revision eindeutig zu weit. Deshalb schaltet die Stiftung Landschaftsschutz in den Kampfmodus: «Wir bereiten eine Initiative vor, die eine klare Grenze beim Bauen ausserhalb der Bauzone ziehen will. Der Umnutzung von Ställen zu Ferienhäusern wollen wir den Riegel schieben.»

Im März werde man mit der Lancierung der Volksinitiative starten. Trotz dem strengen Bundesgerichtsurteil und noch bevor das Parlament das neue Raumplanungsgesetz fertig beraten hat.

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