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Vorfall in La Chaux-de-Fonds Kein freies Geleit für Vater von angeblich entführten Zwillingen

  • Die Neuenburger Staatsanwaltschaft will dem Vater der Mitte Oktober in La Chaux-de-Fonds/NE angeblich entführten Zwillinge kein freies Geleit geben.
  • Sie begründete ihren Entscheid mit der Gefahr eines Rückfalls und stellte ein Rechtshilfeersuchen an Spanien.

Dorthin war der Vater nach seiner Freilassung im französischen Pau zurückgekehrt. Gegen ihn besteht weiterhin ein internationaler Haftbefehl, wie die Neuenburger Staatsanwaltschaft an einer Medienkonferenz bekannt gab.

Seine Reise nach La Chaux-de-Fonds sei minutiös vorbereitet worden «und nicht wirklich mit einer einfachen Ausübung des Besuchsrechts vereinbar», sagte Generalstaatsanwalt Pierre Aubert. Die Frage des Sorgerechts werde nun von den Vormundschaftsbehörden geprüft.

Vorgehen gerechtfertigt

Dies habe ein schnelles Eingreifen der Polizei am 14. Oktober, einen internationalen Haftbefehl sowie einen Zeugenaufruf gerechtfertigt, sagte der Generalstaatsanwalt. «Wir werden uns bemühen, den Vater auf die eine oder andere Weise zu vernehmen. Wir haben ein Rechtshilfeersuchen gestellt, um ihn in Spanien zu verhören», erklärte Aubert.

Personen an einem Tisch. Im Vordergrund eine Kamera.
Legende: Generalstaatsanwalt Pierre Aubert und die zuständige Staatsanwältin Sarah Weingart informieren über den Stand der Ermittlungen. Keystone/LAURENT GILLIERON

Die für den Fall zuständige Staatsanwältin Sarah Weingart erklärte, dass sie keinen formellen Antrag für eine Ablehnung des Gesuchs vom Anwalt des Vaters erhalten habe. «Ich sehe keinen Grund für eine Ablehnung, abgesehen von der gleichen falschen Lesart der Möglichkeit einer Ausweitung im Zusammenhang mit der Auslieferung», fügte Aubert hinzu.

Vater bestreitet Tat

Der Vater hat die Entführung stets bestritten. Seiner Meinung nach war er aus Spanien nach La Chaux-de-Fonds gekommen, um sein Besuchsrecht auszuüben. Vor Ort habe niemand auf seine Anrufe reagiert. Als er gesehen habe, dass die Kinder in den Garten gingen, habe er die Zwillinge gerufen und sie seien ins Auto gestiegen.

Die Grossmutter, die auf ihre beiden Enkel aufpasste, sagte gegenüber der Neuenburger Polizei hingegen aus, sie sei vom Vater der Kinder und zwei weiteren Männern gefesselt und geknebelt worden. Dabei habe sie sich zwei gebrochene Rippen zugezogen. Der Vater wurde später in der Region Landes in Frankreich festgenommen.

Missverständnis zwischen den Behörden

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Die Ablehnung des Auslieferungsgesuchs durch Frankreich hänge mit einem «Missverständnis» zusammen, fügte Aubert hinzu. Die Frage sei missverstanden worden, da lediglich von einem möglichen Antrag auf Ausweitung auf weitere Klagen die Rede gewesen sei. Der Vater der Zwillinge war am Tag nach der angeblichen Entführung zusammen mit zwei Komplizen und seinen beiden siebenjährigen Kindern von der französischen Polizei in der Region Landes festgenommen worden.

Das dennoch gestellte Auslieferungsgesuch entsprach laut dem zuständigen Berufungsgericht in Pau nicht dem Spezialitätsprinzip. Dieses besagt, dass die ausgelieferte Person nur für jene vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlungen verfolgt, in Haft gehalten oder an einen Drittstaat weitergeliefert werden kann, wofür die Auslieferung bewilligt wurde.

Nach Ansicht des Anwalts des Vaters wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes über die Bestimmungen des internationalen Haftbefehls hinaus ausweiten. Gegen den Vater liegen in der Schweiz mehrere Strafanzeigen wegen Morddrohungen seitens seiner Ex-Partnerin und Mutter der Kinder vor.

Obwohl sich die beiden Versionen widersprechen, stützen die Fakten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Version der Klägerseite. Die Aussagen der Grossmutter der Zwillinge, die angab, geknebelt und gefesselt worden zu sein, seien glaubwürdig. Ein Gerichtsmediziner bestätigte zudem zwei gebrochene Rippen bei der Frau.

Sache der Vormundschaftsbehörden

Die Frage des Sorgerechts für die Zwillinge, die wieder bei den Grosseltern und der Mutter in La Chaux-de-Fonds leben, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft. Sie wird von den Vormundschaftsbehörden geprüft.

Die Mutter hatte das Sorgerecht für die Kinder in Spanien, allerdings mit Reisebeschränkungen. Sie habe es jedoch für sicherer gehalten, das Land zu verlassen, obwohl sie das Recht dazu nicht gehabt habe. Gegen sie wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen, da sie beschuldigt wurde, die Zwillinge entführt zu haben, die im Juni in Boudry NE entdeckt worden waren.

«Die Frage muss nun im Lichte der jüngsten Ereignisse entschieden werden», sagte Generalstaatsanwalt Aubert. Staatsanwältin Sarah Weingart erklärte, dass Spanien einen Haftbefehl für die Mutter erlassen, aber kein Auslieferungsgesuch gestellt habe.

SRF 4 News, 01.11.22, 14:30 Uhr ; 

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