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Vorschriftendschungel für Senioren-Fahrzeuge
Aus 10 vor 10 vom 28.02.2017.
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Regeln für Elektro-Gefährte Vorschriftendschungel bremst Senioren aus

Als Alternative zum Auto wählen immer mehr Senioren Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Die Bestimmungen für solche Fahrzeuge sind jedoch kompliziert. Nun sollen sie gründlich revidiert werden.

Keine Fahrerlaubnis mehr

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Knapp 78‘000 Personen mussten in der Schweiz 2016 ihren Führerausweis abgeben. Das sind insgesamt etwas weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Entzüge bei den über 69-Jährigen stieg jedoch überproportional an. Letztes Jahr mussten bei dieser Gruppe knapp 21 Prozent mehr Menschen ihren Fahrausweis abgeben als noch im Vorjahr. Hier mehr dazu.

Man nennt sie Seniorenmobile, Motorkarren oder Elektrokleinfahrzeuge. Die Fahrzeuge haben drei oder vier Rädern und sind einstellbar auf Höchstgeschwindigkeiten von 10, 20, 30 oder 45 Stundenkilometer. Für Senioren, die nicht mehr Autofahren können oder wollen, nehmen sie eine wichtige Funktion ein: Sie erlauben eine weitgehend selbständige Mobilität. Nicht selten geraten aber Besitzer solcher Fahrzeuge in Konflikt mit den unbekannten und komplizierten Bedingungen.

Jytte Schöb ist Nutzerin eines solchen Elektromobils. Sie konnte die rechtlichen Hindernisse bisher umfahren. Das Fahrzeug der 76-Jährigen ist auf 10 Stundenkilometer beschränkt. Es gibt der ehemaligen Krankenschwester ein wenig Bewegungsfreiheit zurück: «Ich komme sonst nicht viel raus. So kann ich alleine einkaufen gehen und muss nicht immer fragen.» Etwas alleine erledigen zu können, das bedeute ihr viel.

Vorschriften häufig unbekannt

Wer die Vorschriften unwissentlich missachtet, dem drohen Bussen, Strafen oder sogar Gefängnis. Walter Broger, ein 67-Jähriger Elektrophysiker und seine Frau können davon ein Lied singen. Das Paar besitzt mehrere Elektrofahrzeuge. Mit einem waren sie ohne Velovignette unterwegs. Polizei und Staatsanwaltschaft vermissten ausserdem Kontrollschilder, Fahrzeugausweise und Führerausweis.

Folge ist eine Busse von 600 Franken, mit den Gebühren inklusive muss Broger knapp 2000 Franken zahlen. Er klagt: «Man macht Vorschriften und ändert sie, man teilt es nicht offiziell mit. Es wird gar nichts gemacht. Und nachher heisst es einfach, das sei Vorschrift.»

Wir streben die Vereinfachung an, damit die Leute, welche diese Fahrzeuge brauchen, besser verstehen, was sie machen müssen.
Autor: Thomas Rohrbach Astra-Sprecher

Zuständig für diese Vorschriften ist das Bundesamt für Strassen (Astra). Sprecher Thomas Rohrbach betont: «Wir streben die Vereinfachung an, damit die Leute, welche diese Fahrzeuge brauchen, besser verstehen, was sie machen müssen. Und auch, damit die Polizei klar weiss, was mit welchem Fahrzeug geht.» Es brauche jedoch Zeit, die Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.

Unterstützung von Politik und Anbieter

Anbieter reagieren auf die komplizierte Rechtslage, welcher ihre Kunden gegenüberstehen. Kyburz, der grösste Produzent von Elektromobilen, versucht es mit Mobilitätsberatung. Dabei wird einerseits auf die Vorschriften eingegangen, auf der anderen Seite auf die Bedürfnisse der Senioren.

Hilfe erhalten die Nutzer von Elektromobilen auch von Politikern. Martin Candinas, CVP-Nationalrat hat ein Postulat eingereicht. Die heutigen Regelungen seien nicht mehr zeitgemäss, es brauche dringend Anpassungen.

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