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Konsumentenschutz reicht Strafanzeige ein gegen Viagogo
Aus Espresso vom 01.04.2021. Bild: SRF/Screenshot
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Vorwurf Betrug Konsumentenschutz reicht Strafanzeige ein gegen Viagogo

Auf der Ticketplattform gab es Eintritte zu kaufen für Anlässe, die wegen Corona längst abgesagt oder verschoben sind.

Nun versucht es auch die Stiftung für Konsumentenschutz: Sie reicht Strafanzeige ein gegen die Ticketplattform Viagogo. Dies, weil auf Viagogo Tickets zu kaufen waren für Veranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie längst abgesagt oder verschoben waren. Der Konsumentenschutz kaufte nach eigenen Angaben je ein Ticket für einen Auftritt der Schweizer Komikerin Stéphanie Berger in Solothurn sowie für ein Konzert in Amsterdam. Diese Veranstaltungen hätten im Februar bzw. im März stattfinden sollen.

«Die Durchführung wurde durch Viagogo ausdrücklich bestätigt», schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz in ihrer Medienmitteilung. Tatsächlich seien die beiden Veranstaltungen zum Zeitpunkt des Kaufs jedoch bereits abgesagt gewesen. «Wir verurteilen das als Betrug», sagt Geschäftsführerin Sara Stalder. Das sei eine neue und perfide Masche: «Viagogo nutzt die unsichere und verwirrliche Lage rund um die Corona-Öffnungsschritte aus und pokert damit, dass die Leute die Übersicht verloren haben.»

Sara Stalder: «Gespannt, was die Justiz sagt»

Für die Stiftung für Konsumentenschutz verstösst Viagogo mit dem Verkauf von Tickets für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). «Dieses Gesetz sagt, dass ein Unternehmen keine Produkte anbieten darf, die nicht vorrätig sind», so Sara Stalder. «Aus unserer Sicht ist das ein betrügerisches Geschäftsmodell – und wir sind gespannt, was die Justiz dazu sagt.»

Tatsächlich darf man darauf gespannt sein, denn bis anhin ist Viagogo bei Klagen in der Schweiz glimpflich davongekommen: So hat etwa das Bundesgericht im Dezember 2020 eine Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abgewiesen. Dieses hatte Viagogo vorgeworfen, sich als offizieller Ticketverkäufer auszugeben, obwohl es sich nur um eine Wiederverkaufsplattform handelt. Das Bundesgericht war jedoch der Ansicht, dass der Durchschnittskonsument erkennen könne, dass auf Viagogo Tickets weiterverkauft würden.

Viagogo: «Es handelt sich um einen Fehler»

Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» äussert sich Viagogo nicht im Detail zu den massiven Vorwürfen der Stiftung für Konsumentenschutz. In einer schriftlichen Stellungnahme heisst es, man bearbeite aufgrund der Corona-Pandemie weltweit eine enorme Anzahl von Eventverschiebungen. «Sollten Tickets für abgesagte Veranstaltungen zum Verkauf angeboten werden, handelt es sich um einen Fehler.»

Das Unternehmen verspricht, Betroffenen den Kaufpreis zu erstatten: «Sollte der Veranstaltungsstatus zum Zeitpunkt des Kaufs nicht korrekt sein, [...] haben Käufer Anspruch auf Rückerstattung.» Dies gilt laut Viagogo auch, wenn Veranstaltungen komplett abgesagt werden.

Espresso, 01.04.2021, 08:13 Uhr;

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