- Das Bezirksgericht Uster hat den ehemaligen Zürcher SVP-Kantonalpräsidenten Patrick Walder vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
- Walder wurde von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Rassismus angeklagt, weil die SVP in einer Medienmitteilung «Eritreer pauschal als nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet haben soll.
- Das Gericht bezeichnet die Mitteilung zwar als diskriminierend, macht Walder aber nicht dafür verantwortlich.
- Der 37-Jährige erhält vom Gericht eine Entschädigung von 5000 Franken zugesprochen.
Es gebe keinen Beweis, dass Walder an der umstrittenen Medienmitteilung zum Thema Eritreer mitgearbeitet habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der 37-jährige frühere Parteipräsident hatte argumentiert, dass er in den Ferien gewesen sei und nicht wisse, wer den Text geschrieben habe.
Walder gestand zwar in einer E-Mail, dass er den Text genehmigt hatte – allerdings kann diese E-Mail nicht als Beweis verwendet werden. Der Polizist, der Walder die Frage stellte, hatte vergessen, ihn zuvor auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam zu machen.
Walder hat also keine strafrechtliche Verantwortung für den Text und muss sich auch nicht öffentlich bei der eritreeischen Gemeinschaft entschuldigen. Dies hatten mehrere Privatklägerinnen und Privatkläger gefordert, welche die SVP angezeigt hatten.
Gericht sieht «undifferenzierte Verallgemeinerung»
Dennoch kritisierte das Gericht Walder und somit auch die SVP. Die Medienmitteilung zum Thema Eritreer verstosse in gewissen Teilen durchaus gegen die Anti-Rassismusstrafnorm.
Zwar sei es in der Politik erlaubt, zu vereinfachen oder zu übertreiben. Diese Medienmitteilung sei aber eine «undifferenzierte Verallgemeinerung», weil alle Eritreer als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet worden seien. «Damit wird ein feindseliges, diskriminierendes Klima geschaffen», sagte der Richter.
Die Zürcher SVP feierte das Urteil in einer Mitteilung dennoch als «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit». Der Freispruch sei ein wichtiges Signal dafür, dass der freie politische Diskurs auch in Zukunft stattfinden müsse.
Mord am Frankfurter Hauptbahnhof
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 210 Franken sowie eine Busse von 800 Franken gefordert. Sie war beim Prozess nicht anwesend. Ob sie das Urteil ans Obergericht weiterzieht, ist offen.
Auslöser für die SVP-Medienmitteilung war ein Vorfall im Frankfurter Hauptbahnhof, bei dem ein Eritreer aus dem Kanton Zürich eine Mutter und ihren 8-jährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug schubste. Der Knabe starb. Der Täter kam dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.
Die SVP schrieb, dass diese abscheuliche Tat einmal mehr zeige, dass es sich bei «solchen Personen um nicht integrierbare Gewalttäter» handle, die in der Schweiz nichts verloren hätten. Sie würden «Familien, namentlich Frauen und Kinder, in Gefahr bringen».