Insbesondere die Einkünfte aus Verwaltungsrats-Mandaten interessierten den Vergütungsexperten Urs Klingler, der normalerwiese die Entschädigungen von Top-Kaderleuten unter die Lupe nimmt. Ständeräte profitieren dabei bedeutend mehr als ihre Nationalratskollegen, wie die Auswertung von «Klingler Consultants» ergibt:
- Ständeräte verdienen im Schnitt 110'000 Franken zusätzlich mit Mandaten.
- Nationalräte erhalten durchschnittlich 30'000 Franken mehr durch Mandate.
Urs Klingler hätte gerade im Nationalrat eigentlich höhere Entschädigungen erwartet. «Für mich sind 30'000 Franken jährlich für sieben Mandate sehr wenig», sagt Urs Klingler.
Es handelt sich allerdings um Durchschnittswerte. Einige wenige Nationalratsmitglieder verdienen sehr viel mit Mandaten, die meisten in der grossen Kammer relativ wenig.
Auch im Ständerat gebe es viele Mitglieder, die sehr viel weniger verdienen würden, gibt Klingler zu bedenken. Doch bei Entschädigungen von 110'000 Franken im Schnitt stellt sich die Frage, wie unabhängig Ständerätinnen und Ständeräte noch politisieren können.
Nur wenig relevante Mandate?
«Wir haben festgestellt, dass von rund 2200 Mandaten im Parlament drei Prozent relevante Mandate sind», sagt Urs Klingler. Für ihn ist das eine geringe Zahl. Relevant sind für Klingler vor allem Sitze in einem Verwaltungsrat, dort werden auch hohe Vergütungen bezahlt.
Doch Martin Hilti von Transparency Schweiz hat erhebliche Zweifel an den Berechnungen. Die Einkommen durch Mandate seien nur Schätzungen. Zu den Hauptproblemen gehörten nicht alleine die Entschädigungen.
Mehr Transparenz gefordert
«Interessenbindungen entstehen auch ohne hohe Entschädigungen», gibt Hilti zu bedenken, «aber wenn hohe Entschädigungen fliessen, entstehen Abhängigkeiten». Die Bevölkerung müsse alle Interessenbindungen kennen, was heute nicht der Fall sei. Das Problem: Niemand kontrolliert, ob die Parlamentsmitglieder ihre Interessenbindungen im öffentlich zugänglichen Register vollständig angegeben haben. Sanktionen gibt es keine.
Vergütungs-Experte Klingler stützt seine Berechnungen auf dieses Register der Interessenbindungen ab. Er geht davon aus, dass dieses praktisch vollständig ist. Denn ein einträgliches Mandat einfach so zu «vergessen», meint Klingler, das könne sich im Bundeshaus heute niemand mehr leisten.