Absolutes Mehr
Das absolute Mehr erreicht eine Kandidatin oder ein Kandidat, wenn er oder sie eine Stimme mehr erreicht als die Hälfte aller Stimmen. In den meisten Kantonen ist bei den Ständeratswahlen im ersten Wahlgang das absolute Mehr erforderlich, um gewählt zu sein.
Auslandschweizer und -schweizerin: Wahlrecht
Auslandschweizerinnen und -schweizer können an nationalen Wahlen teilnehmen, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, mindestens 18 Jahre alt sind und bei einer Schweizer Botschaft oder bei einem Schweizer Generalkonsulat im Ausland angemeldet sind.
Ergänzungswahl
Eine Ergänzungswahl findet statt, wenn ein Sitz während einer Amtsdauer frei wird oder wenn beim ersten Wahlgang nicht genügend Kandidierende für alle Sitze gefunden wurden. Bevor eine Ergänzungswahl stattfindet, rücken zuerst allfällige Ersatzkandidierende nach.
Ersatzkandidat und -kandidatin
Ein Ersatzkandidat oder eine Ersatzkandidatin rückt im Proporzsystem nach, wenn während einer Amtszeit ein Sitz frei wird. Es rückt die Person nach, die nach dem gewählten Abgeordneten auf derselben Liste am meisten Stimmen erhalten hat.
Fehler beim Wählen
Der häufigste Fehler beim Wählen: Sie haben vergessen, den Stimmrechtsausweis bei der brieflichen Stimmabgabe zu unterschreiben. Damit ist die Stimmabgabe ungültig. Ein weiterer Fehler, der oft vorkommt: Sie legen Wahlzettel von anderen Personen, etwa von Familienmitgliedern, ins Rücksendecouvert. Das ist nicht erlaubt.
Kandidaten und Kandidatinnen
Kandidierende stellen sich einer Wahl und erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen. In einigen Fällen müssen sie auf einer Liste aufgeführt sein. In anderen Fällen können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger kandidieren und gewählt werden.
Kumulieren
Beim Kumulieren schreibt man den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten ein zweites Mal auf eine Wahlliste. Dadurch erhält diese Person und ihre Partei zwei Stimmen.
Leere Wahlzettel
Ein leerer Wahlzettel enthält keine vorgedruckten Kandidierenden- und Parteinamen. Diese können selbständig eingetragen werden. Der leere Wahlzettel kann aber auch leer abgegeben werden. Bei einem Wahlzettel ohne Parteibezeichnung werden allfällige leere Zeilen keiner Partei zugerechnet.
Listen
Auf einer (Wahl-)Liste sind die Namen der Personen aufgelistet, die sich zur Wahl stellen und derselben Partei angehören. Wahllisten sind vorgedruckte Wahlzettel. Eine Liste darf nicht mehr Kandidatinnen enthalten, als der Wahlkreis Sitze hat, weniger sind hingegen erlaubt. Wahllisten gibt es nur im Proporz- und nicht im Majorzwahlsystem.
Listenverbindungen
Durch Listenverbindungen schliessen sich mehrere Parteien für die Wahlen zusammen, haben aber immer noch eigene Wahllisten. Durch eine Listenverbindung kann ein Verlust von Reststimmen zum Teil verhindert werden, da diese zusammengezählt werden und so eventuell für einen weiteren Sitz ausreichen können.
Majorz
Die Majorzwahl ist eine Mehrheitswahl. Im ersten Wahlgang muss meist das absolute und im zweiten das relative Mehr erzielt werden, damit der Kandidat oder die Kandidatin gewählt ist. In den Kantonen, in denen nur ein Sitz für den Nationalrat zu vergeben ist, gilt das relative Mehr, ein zweiter Wahlgang entfällt.
Mehrfachkandidatur
Eine Mehrfachkandidatur in verschiedenen Kantonen und auf verschiedenen Listen ist verboten. Gleichzeitig für den National- und den Ständerat zu kandidieren, ist hingegen zulässig. Gewinnt ein Kandidat oder eine Kandidatin die Wahl für beide Kammern, kann er oder sie aber nur eine annehmen.
Nationalrat
Der Nationalrat, auch grosse Kammer genannt, besteht aus 200 Sitzen. Diese werden anhand der Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt. Jeder Kanton hat aber mindestens einen Sitz. ( Neue Sitzverteilung für die Wahlen 2023 )
Nationalratswahlen
Für die Wahlen in den Nationalrat ist das Bundesrecht massgebend. In den meisten Kantonen wird nach dem Proporzwahlsystem gewählt. In Kantonen mit nur einem Nationalratssitz gilt das Majorzwahlsystem. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis und ist auch für die Organisation der Wahlen verantwortlich.
Panaschieren
Beim Panaschieren können Kandidatinnen und Kandidaten von anderen Listen auf den Wahlzettel geschrieben werden. Beim Nationalratsproporz verliert dann die Partei die Kandidatenstimmen.
Parteistimmen
Die Parteistimmen setzen sich aus Kandidaten- und Zusatzstimmen zusammen. Die Zahl der erzielten Parteistimmen ist entscheidend für die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Listen.
Politischer Wohnsitz
Der politische Wohnsitz befindet sich in der Gemeinde, in welcher der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist.
Proporz
Die Proporzwahl, auch Verhältniswahl genannt, ist ein Wahlverfahren, bei dem die Sitze im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Den Kandidierenden, die auf den Listen die meisten Stimmen erhalten haben, werden anschliessend die Sitze zugeteilt.
Relatives Mehr
Das relative Mehr erreicht ein Kandidat oder eine Kandidatin, wenn er oder sie die meisten Stimmen aller Kandidierenden erhält. Im Gegensatz zum absoluten Mehr müssen die Kandidierenden nicht zwingend mehr als die Hälfte der Stimmen erzielen.
Smartvote
Smartvote ist eine Onlinewahlhilfe . Durch einen umfassenden Fragebogen können Wählerinnen und Wähler ihre politische Position mit denjenigen der Kandidierenden oder Listen abgleichen. So werden die passenden Kandidierenden oder Listen einfach gefunden.
Ständerat
Der Ständerat, auch kleine Kammer genannt, besteht aus 46 Sitzen. Die meisten Kantone haben zwei Sitze. Die «Halbkantone», wie sie früher bezeichnet wurden, haben einen Sitz.
Ständeratswahlen
Für die Wahlen in den Ständerat ist das kantonale Recht massgebend. Bis auf die Kantone Jura und Neuenburg wählen alle Kantone ihre Ständeräte nach dem Majorzwahlsystem. In den Kantonen Jura und Neuenburg gilt Proporz. Jeder Kanton ist für die Organisation der Ständeratswahlen verantwortlich.
Stellvertretung bei der Wahl
Bei der Stimmabgabe durch Stellvertretung legt eine andere Person ihren Wahlzettel in die Urne. Das ist in Kantonen möglich, in welchen das kantonale Recht dies vorsieht.
Stichwahl
Ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) ist bei den meisten Ständeratswahlen nötig, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat oder keine Kandidatin die genügende Mehrheit wie das absolute Mehr erhalten hat.
Stille Wahl
Bei der stillen Wahl gibt es genauso viele oder weniger Kandidierende als Sitze. Die Kandidaten gelten automatisch als gewählt und es muss keine Wahlhandlung ausgeführt werden.
Stimmengleichheit
Bei Stimmengleichheit , das heisst, wenn zwei Kandidatinnen genau gleich viele Stimmen bei der Wahl erhalten, entscheidet das Los.
Stimmrechtsausweis
Der Stimmrechtsausweis bescheinigt, dass Sie an der Wahl oder der Abstimmung teilnehmen dürfen. Er wird mit den anderen Wahlunterlagen zusammen verschickt. Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben und beim Wählen auch abgegeben werden.
Streichen
Namen von Kandidierenden können auf vorgedruckten Wahlzetteln gestrichen werden. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimme. Die nun leere Zeile gilt nur als Stimme für die Partei.
Ungültiger Wahlzettel
Ein ungültiger Wahlzettel wird nicht gezählt. Ein Wahlzettel ist beispielsweise ungültig, wenn er nicht amtlich ist, wenn er anders als handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert ist, wenn er ehrverletzende Äusserungen enthält oder wenn der Wille der stimmenden Person nicht eindeutig erkennbar ist.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung gibt an, wie viel Prozent der Wahlberechtigten effektiv an den Wahlen teilgenommen haben. Anlässlich der eidgenössischen Wahlen 2019 haben 45.1 Prozent der Wahlberechtigten gewählt.
Wahlkreis
Ein Wahlkreis ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in welchem die dortigen Wahlberechtigten ihre Vertreter wählen. Bei den Nationalratswahlen bilden die Kantone die Wahlkreise.
Wahlrecht (aktiv und passiv)
Das Wahlrecht wird in das aktive und das passive Wahlrecht unterteilt. Das aktive legt fest, wer wählen darf. Das passive Wahlrecht bestimmt, wer gewählt werden darf. Auf Bundesebene kann wählen und gewählt werden, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in der Schweiz lebt und mindestens 18 Jahre alt ist. Für im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer gelten besondere Regeln, siehe Abschnitt Auslandschweizerinnen.
Wahlzettel
Ein amtlicher Wahlzettel, oder auch Stimmzettel genannt, ist ein Blatt Papier, auf welchem die abstimmende Person ihren Willen abgeben kann. In der Regel ist der Wahlzettel mit Parteien und Kandidierenden vorbedruckt. Neben den vorbedruckten Wahllisten gibt es den leeren Wahlzettel.
Zusatzstimmen
Zusatzstimmen werden verteilt, wenn der Wahlzettel weniger Kandidierende enthält, als möglich wäre. Die leeren Positionen werden als Stimmen für die Partei gewertet, die Sie beim Parteinamen oben hineingeschrieben haben.