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Wahlkampf digital CVP verschweigt digitalen Datenspion

  • Wer die Homepage der CVP Schweiz besuchte, lieferte bisher unfreiwillig Daten an Facebook. Die CVP nutzt diese für Werbung.
  • Auf der Homepage der Partei gab es bisher keinerlei Hinweis darauf, dass die Daten an Facebook gehen und dort gespeichert werden.
  • Der eidgenössische Datenschützer fordert die Parteien zu Transparenz auf, wenn sie solche Tools einsetzen.
  • Die CVP hat ihre Datenschutzhinweise nach den Recherchen der «Rundschau» angepasst.

Facebook liest mit: Wer auf die Homepage der CVP Schweiz surft und zugleich bei Facebook angemeldet ist, lieferte bisher unfreiwillig Daten an den umstrittenen US-Konzern. Auf der Homepage der Partei ist «Facebook Pixel» installiert.

Der kleine Datenspion stellt heimlich eine Verbindung zwischen dem Browser und dem Facebook-Server her. «Facebook Pixel» verfolgt und speichert, was der User auf der Homepage tut. Brisant: Die CVP Schweiz informierte auf ihrer Homepage bislang nicht über diesen heiklen Datenfluss und darüber, dass die Daten bei Facebook gespeichert werden.

Agentur sieht kein Problem

Die Werbeagentur Enigma hat «Facebook Pixel» für die CVP Schweiz installiert. Martin Künzi ist begeistert vom Tool und dessen Möglichkeiten: «Das spannende in der Social-Media-Welt ist, dass man sehr viel über die User weiss und deshalb gezielt Werbung ausspielen kann.»

Martin Künzi und sein Team nutzen die von Facebook erhobenen Daten, um Werbung zu schalten. Wer die CVP-Homepage besucht hat, kriegt auf Facebook und Instagram plötzlich CVP-Werbung zugespielt – bisher ohne dass er jemals seine Zustimmung gab. Doch Martin Künzi betont: «Was wir machen, ist alles auf der legalen Seite.»

Datenschützer fordert Transparenz

Das sieht der eidgenössische Datenschutzbeauftragte kritischer. «Die Parteien dürfen solche Instrumente einsetzen, aber sie müssen transparent sein», so Adrian Lobsiger im Interview mit der «Rundschau». Gemäss seinem Leitfaden für die Wahlen wäre es «sicher der richtige Weg» über solche Tools zu informieren, so Lobsiger. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssten verstehen, was mit ihren Daten passiere.

Das Datenschutzgesetz ist fast 30 Jahre alt

Das ist Lobsigers Auslegung des Datenschutzgesetzes. «Wie ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde, weiss ich nicht.» Aber er mahnt: «Ich erwarte von den Parteien, dass sie eine Vorbildfunktion einnehmen.» Am 7. Juni hat der Datenschützer bei den Parteien deshalb noch einmal schriftlich nachgefragt: «Werden Websitebesucher unübersehbar (..) über die verschiedenen eingesetzten Instrumente und den Beschaffungszweck informiert?», heisst es im Schreiben, dass der «Rundschau» vorliegt.

CVP passt Datenschutzhinweise an

Die CVP hatte gegenüber der «Rundschau» zunächst mehrmals betont, ihre Homepage entspreche den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten voll und ganz. «Wir haben immer sehr grossen Wert daraufgelegt, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt sind. Deshalb sehe ich da kein Problem», sagte Parteipräsident Gerhard Pfister in einem ersten Interview.

Mittlerweile hat die Partei nun aber reagiert und weist seit kurzem auf den heiklen Datenfluss zu Facebook hin. «Wir passen unsere Datenschutzhinweise laufend den Empfehlungen des Datenschützers an», sagt Pfister. Weiter wollte er die Anpassungen nicht kommentieren.

Wer den heiklen Datenfluss verhindern will, hat eine sehr einfache Möglichkeit sich zu schützen: «Facebook Pixel» kann die Daten nur absaugen, wenn man bei Facebook angemeldet ist. Wer seine Daten schützen will, muss sich nach jeder Facebook- oder Instagram-Benutzung abmelden.

Facebook Pixel

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Neben der CVP setzen auch FDP und SVP «Facebook Pixel» ein. Auch diese Parteien weisen in den Datenschutzrichtlinien auf das Tool hin. SRF hat im Januar alle Parteien zu ihrem digitalen Wahlkampf befragt: https://www.srf.ch/news/schweiz/digitale-wahlkampagnen-wahlen-gewinnen-mit-daten-aus-dem-internet

Sendehinweis «Rundschau»

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«Rundschau»

Das ganze Interview mit Sebastian Kurz sehen Sie heute Abend in der « Rundschau » um 20.05 Uhr auf SRF 1.

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