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Strafanzeige nach neuem Herztransplantations-Verfahren
Aus Echo der Zeit vom 30.06.2023. Bild: Keystone/Martial Trezzini (Symbolbild)
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Wann ist Organentnahme okay? Neue Methode zur Herztransplantation wirft ethische Fragen auf

Mit einer neuen Maschine lassen sich eigentlich tote Herzen transplantieren. Kritiker zweifeln dabei die Vereinbarkeit mit dem Transplantationsgesetz an und reichen deswegen Strafanzeige gegen die neue Methode ein.

Im März ist erstmals in der Schweiz ein Herz eines Spenders transplantiert worden, der an einem Herz-Kreislauf-Stillstand gestorben war, wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag berichtete. Anders als bei den bisherigen Spenderinnen und Spendern stand das Herz also bereits still, bevor es entnommen wurde.

Bislang nur Herzen von Hirntoten transplantiert

Mithilfe einer neuen Maschine gelang es einem Team des Universitätsspitals Zürich, das Spenderherz ausserhalb des Körpers wieder mit Blut und Sauerstoff zu versorgen, sodass es wieder zu schlagen beginnt. Das Herz erhole sich in der Maschine, erklärt Franz Immer, Direktor der Stiftung Swisstransplant, «und wenn Sie ein gesundes Herz haben, können Sie dieses Herz eben erfolgreich transplantieren».

Franz Immer, Direktor der Stiftung Swisstransplant.
Legende: Franz Immer, Direktor der Stiftung Swisstransplant, sagt, dass bei den bislang fünf Herztransplantationen mit der neuen Methode die Ergebnisse durchwegs sehr positiv seien. Keystone/Christian Beutler (Archiv)

Bislang waren hierzulande nur Herzen von Spenderinnen und Spendern entnommen worden, die hirntot auf Intensivstationen lagen. Bei ihnen funktionierte der Kreislauf also noch, für die Spende wurde er maschinell aufrechterhalten, sodass die Organe dieser Menschen weiterhin durchblutet waren.

Neue Methode in der Schweiz schon viermal durchgeführt

Seitdem die neue Transplantationsmethode im März erstmals angewendet worden ist, seien bereits vier weitere, einst still gestandene Herzen transplantiert worden, sagt Immer.

Trotzdem hat Swisstransplant diese Neuerung bislang nicht kommuniziert. «Wir wollten grundsätzlich die ersten Ergebnisse abwarten», erklärt der Swisstransplant-Direktor die verspätete Kommunikation. Die Ergebnisse seien jedoch durchwegs sehr positiv.

Die Wartezeit für ein Spenderherz betrage in der Schweiz derzeit rund ein Jahr, sagt Immer. Dank der neuen Maschine könnten künftig aber deutlich mehr Herzen transplantiert werden.

Strafanzeige gegen neue Methode eingereicht

An der neuen Methode wird aber auch Kritik ausgeübt, etwa vom Pfarrer und Moraltheologen Roland Graf. Zusammen mit Human Life International Schweiz und dem Verein Äpol, der Vereinigung der Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende, hat er Strafanzeige eingereicht.

Wir haben Strafanzeige gestellt, damit untersucht wird, ob das mit dem Transplantationsgesetz zu vereinbaren ist.
Autor: Roland Graf Pfarrer und Moraltheologe

«Wir haben diese Strafanzeige gestellt, damit die Sache einmal wirklich untersucht und auch festgestellt wird, ob das wirklich mit dem Transplantationsgesetz zu vereinbaren ist», sagt Graf. In diesem Gesetz heisse es nämlich, dass das Gehirn irreversibel ausgefallen sein muss. «Und das ist meiner Meinung nach bei der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand eindeutig nicht der Fall.»

Medizin: Auch irreversible Hirnschäden bei Herzstillstand

Von einem Herz-Kreislauf-Stillstand spricht man, wenn die Organe und insbesondere das Herz irreparabel ausgefallen sind. In der Medizin geht man allgemein davon aus, dass spätestens fünf Minuten nach einem solchen Stillstand auch das Gehirn irreversible Schäden davongetragen hat, weil es in dieser Zeit keine Luftzufuhr erhalten hat.

Kritiker wie Roland Graf bezweifeln indes, dass Menschen zu diesem Zeitpunkt schon als hirntot definiert werden können. Sie glauben, dass man nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand länger warten müsse, bis man einen Menschen für tot erklären dürfe. Graf und seine Mitstreiter verlangen deshalb, dass die Diskussion darüber, wann ein Mensch wirklich tot ist, angesichts der neuen Transplantationsmethode nochmals öffentlich geführt werden müsse.

Echo der Zeit, 30.06.2023, 18:00 Uhr;

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