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Erwärmtes Kühlwasser sorgt für heisse Köpfe
Aus Echo der Zeit vom 08.08.2018. Bild: Keystone
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Warme Gewässer Unternehmen dürfen mehr Hitze ablassen

Neu dürfen Betriebe auch dann warmes Kühlwasser in Flüsse leiten, wenn diese schon wärmer als 25 Grad sind.

Die Hitze in diesen Tagen sorgt dafür, dass manchmal nicht einmal mehr der Sprung in Seen oder Flüsse die dringend ersehnte Abkühlung bringt. Da mag es verwundern, dass der Bund auf den Beginn dieses Sommers entschieden hat, die Regeln für die menschengemachte Erwärmung von Gewässern zu lockern. Atomkraftwerke, Industriebetriebe oder Spitäler dürfen seit dem 1. Juni ausnahmsweise auch dann gebrauchtes Kühlwasser in Flüsse lassen, wenn dort das Thermometer bereits mehr als 25 Grad anzeigt.

Die Kantone wollen keine weitere Lockerung der 25-Grad-Limite.
Autor: Pius Niederhauser Vereinigung der kantonalen Fachleute für Gewässerqualität

Angestossen hat die Lockerung der Kanton Basel-Stadt. Dies nicht zuletzt wegen seiner speziellen geografischen Lage, wie Matthias Nabholz vom Basler Amt für Umwelt und Energie sagt. «Wenn man die Schweiz anschaut, liegt Basel am Ende des Rheins, und alles, was weiter oben im Flussverlauf an Wärme hereinkommt, häuft sich bis Basel an.»

Höchstens ein Hundertstelgrad wärmer

Ausserdem trügen Basler Betriebe, die Rheinwasser zur Kühlung nutzen würden, kaum zur Erwärmung des Flusses bei. Allein im Bodensee erwärme sich das Wasser bereits beträchtlich, sagt Nabholz. Also setzte sich der Kanton Basel-Stadt beim Bund für eine Lockerung der Regeln ein – und war damit erfolgreich.

Das Kernkraftwerk Leibstadt in der Nacht.
Legende: Das Kernkraftwerk Leibstadt verfügt über eine Ausnahmebewilligung, erwärmt allerdings den Rhein kaum. Keystone

Damit Unternehmen Kühlwasser ablassen dürfen, wenn ein Gewässer die 25-Grad-Marke übersteigt – was in den letzten Jahren immer häufiger der Fall war – brauchen sie eine Ausnahmebewilligung. Zudem darf eine einzelne Firma das Gewässer um höchstens ein Hundertstelgrad erwärmen. Auch wenn das sehr wenig ist – die kantonalen Gewässerschutzstellen stehen der Neuregelung skeptisch gegenüber.

Ein Problem für die Flüsse

«Grundsätzlich ist es sehr problematisch für die Gewässer», sagt Pius Niederhauser von der Vereinigung der kantonalen Fachleute für Gewässerqualität. Die Kantone hätten klargemacht, dass sie keine weitere Lockerung der 25-Grad-Limite möchten. «Es gibt aber bestehende Anlagen, die man nicht einfach abschalten kann.» Für solche seien Ausnahmebewilligungen vertretbar.

Ein Gummiboot treibt auf einem Fluss.
Legende: Auch Kühlwasser macht den Rhein wärmer. Keystone

Eine Ausnahmebewilligung hat nach Auskunft des Bundesamts für Energie auch das Kernkraftwerk Leibstadt. Dieses verfügt allerdings über einen Kühlturm und erwärmt daher den Rhein kaum.

Fische schwimmen in einem Fluss.
Legende: Die hohen Temperaturen der Flüsse bedrohen die Fische wie hier im Rhein. Keystone

Anders das Kernkraftwerk Beznau: Dieses wird mit Wasser aus der Aare gekühlt. Das KKW Beznazu erwärme deshalb den Fluss spürbar, sagt Adrien Gaudard vom ETH-Wasserforschungsinstitut Eawag: «Aktuell beträgt die Temperaturänderung in der Aare mehr als ein Grad.»

Beznau drosselt Leistung

Das KKW Beznau darf sein Kühlwasser gestützt auf seine Konzession in die Aare ablassen. Mit der Änderung der Regeln auf diesen Sommer hat das nichts zu tun.

Allerdings hat auch Beznau auf die warmen Wassertemperaturen reagiert – und seine Leistung in den vergangenen Tagen zeitweise gedrosselt. Nun fährt es die Leistung noch einmal um rund ein Drittel herunter, wie das Bundesamt für Energie bestätigt. Abhilfe schafft vielleicht die Natur: Die kommenden Tage sollen eine Abkühlung bringen.

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