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Wasserqualität in der Schweiz Bundesrat soll beim Grundwasserschutz mehr tun

  • Die Qualität des Grundwassers ist in der Schweiz nicht gewährleistet.
  • Ein Grund ist gemäss Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N), dass das einschlägige Bundesrecht unzureichend angewendet wird.
  • Die Parlamentskommission fordert vom Bundesrat Massnahmen.
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Aus dem Archiv: Wieso es zu wenige Schutzzonen gibt
Aus 10 vor 10 vom 16.08.2019.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 42 Sekunden.

25 Jahre nach der letzten Revision werde das Grundwasserschutzrecht noch immer nicht systematisch angewendet, kritisiert die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N). Das sei «überaus problematisch». Der Bundesrat müsse rasch für einen korrekten Vollzug des Rechts sorgen, schreibt die GPK-N.

Möglichkeit für Sanktionen

Das vom Gesetz vorgesehene Hauptinstrument in diesem Bereich sei die Schaffung von Schutzgebieten für das Grundwasser, hält die Kommission fest. In solchen Schutzgebieten sind bestimmte Aktivitäten, die das Grundwasser gefährden könnten, nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für diese Gebiete brauche es verbindliche Fristen, eine konsequentere Aufsicht und Sanktionsmassnahmen.

In der Pflicht sieht die GPK-N ferner das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es soll seine konkrete Aufsicht über den Rechtsvollzug in den Kantonen «deutlich aktiver und konsequenter» wahrnehmen. Kämen die Kantone ihren Pflichten nicht nach, sei das Bafu «viel zu zurückhaltend». Insbesondere müsse das Bundesamt systematisch Kontakt mit den Kantonen aufnehmen, wenn diese ungenügende Daten liefern.

Gewässerschutzprogramm «nur teilweise zweckmässig»

Grundlegenden Verbesserungsbedarf sieht die GPK-N ausserdem beim Gewässerschutzprogramm, mit dem der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Verunreinigungen im Wasser in der Landwirtschaft unterstützt. Aktuell bleibe die Nutzung dieses Programms deutlich hinter den Erwartungen zurück und sei «nur teilweise zweckmässig».

Die Zahl der laufenden Projekte stagniert seit zehn Jahren bei landesweit knapp dreissig und die jährlichen Kosten belaufen sich auf fünf bis acht Millionen Franken. Ursprünglich war von Beträgen im Umfang von jährlich sechzig Millionen Franken ausgegangen worden. Der Bundesrat müsse prüfen, wie dieses Programm attraktiver gemacht und mit welchen Instrumenten eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden könne, schreibt die GPK-N.

Der Bundesrat hat bis zum 30. September Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPK-N Stellung zu nehmen.

SRF 4 News, 30.06.2022, 12:30 Uhr;

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