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Wegen hohen Gesundheitskosten Nationalrat will Minimal-Franchise erhöhen

Die Gesundheitskosten steigen weiter an, und nun sollen sich Patienten noch stärker an diesen Kosten beteiligen müssen. In welcher Form, ist im Nationalrat diskutiert worden.

Der Bundesrat will zum Beispiel alle Franchisen um 50 Franken anheben, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen. Und zwar, sobald die Kosten pro Person 13 Mal höher liegen als die ordentliche Franchise, sprich bei 3900 Franken. Der Bundesrat geht davon aus, dass 2020 eine Erhöhung fällig wird, danach voraussichtlich alle vier Jahre.

Kostenbewusstes Verhalten soll geschaffen werden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats will deutlich weiter gehen. In einer Motion beantragt sie, dass die ordentliche Franchise so rasch wie möglich von heute 300 Franken auf 500 Franken erhöht wird. Damit soll bei den Versicherten ein kostenbewusstes Verhalten geschaffen und unnötige Spital- und Arztkonsultationen verhindert werden.

Gleichzeitig könnten mit dieser Massnahme die Prämien für sämtliche Versicherten spürbar um mindestens 430 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent gesenkt werden. So argumentiert die Mehrheit der Kommission.

Verlagerung der Kosten auf Sozialhilfe

Eine Minderheit der Kommission lehnt sowohl die Erhöhung der ordentlichen Franchise auf 500 Franken als auch die Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung ab. Sie plädiert dafür, dass die Kostenbeteiligung stärker vom Einkommen abhängig sein soll.

Wechsel nur noch alle drei Jahre

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Tiefere Kosten erhofft sich der Nationalrat auch von einer neuen Regel für Wahlfranchisen: Franchisen über dem heute geltenden Minimum von 300 Franken oder Modelle mit eingeschränkter Arztwahl sollen mindestens drei Jahre beibehalten werden müssen. Damit will der Nationalrat verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs – beispielsweise einer planbaren Operation – vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. (sda)

Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL) und die ganze linke Fraktion sind gegen die krasse Erhöhung der Franchise. Eines der Argumente: Mit der Erhöhung der Franchise würden die einkommensschwachen Haushalte zusätzlich belastet. Eine Anpassung wäre besonders für ältere Versicherte und chronisch Kranke eine grosse Belastung. Die Vorlage sei deshalb eine «unsolidarische Massnahme».

Zudem sei die Vorlage unnötig, da der Bundesrat, wenn nötig, eigenständig die Franchise erhöhen könne. Mit höheren Franchisen würden sich die Kosten einfach auf die Sozialhilfe und auf die Ergänzungsleistungen verlagern. Dadurch würden die Kantone stärker belastet. Auch Gesundheitsminister Alain Berset argumentiert mit der Kostenverlagerung, die keinen Sinn mache.

Mit einer klaren Mehrheit von 133 Stimmen gegen 53 Stimmen und einer Enthaltung ist das Geschäft im Nationalrat angenommen worden und geht nun weiter zum Ständerat.

«Ärztestopp» bis 2021 verlängert

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Im Nationalrat wurde auch der bestehende «Ärztestopp» behandelt: Der bestehende Artikel 55a KVG gibt dem Bundesrat bis zum 30. Juni 2019 die Möglichkeit, die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen einzuschränken.

Bis keine definitive Lösung stehe, sei es sinnvoll, die bestehende Regelung zu verlängern, sagte Nationarat Lorenz Hess (BDP/BE). Eine Verlängerung bis am 30. Juni 2021 schlug eine Kommissionsinitiative der SGK-NR vor. Die Kommissionen beider Kammern gaben ihr Folge.

Der Vorschlag wurde vom Nationalrat am Montag fast einstimmig angenommen. Am Dienstag hat auch der Ständerat den provisorischen Zulassungsstopp für Ärzte um zwei Jahre verlängert. Dies, um den Räten Zeit zu verschaffen, eine definitive Lösung auszuarbeiten.

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