Ein 24-jähriger Fan des FC St.Gallen muss sich heute vor dem Bundesstrafgericht verantworten: Er hatte im Februar 2016 bei einem Spiel in Luzern zwei Rauchkörper und zwei Knallpetarden auf das Spielfeld geworfen. Der Mann wurde kurz nach dem Fussballspiel mittels Bildern von Überwachungskameras als Täter identifiziert.
Der Angeklagte soll ins Gefängnis
Einen Mann erheblich verletzt
Ein unbeteiligter, 48-jähriger Mann, der sich auf der Sitztribüne neben dem Gäste-Fansektor befand, wurde dabei am Gehör verletzt. Er erlitt einen massiven Hörverlust auf mindestens einem Ohr und musste operiert werden. Gemäss Bundesanwaltschaft wurde er «nachhaltig verletzt».
Bei der Hausdurchsuchung im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei später rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material. Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung ein.
Es droht eine Gefängnisstrafe
Bundesanwaltschaft will ein Zeichen setzen
Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht. Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
Ein Kollegialgericht von drei Richtern beurteilt den Fall. Das hatte die Bundesanwaltschaft gefordert. «Es zeigt, dass die Bundesanwaltschaft den Fall sehr ernst nimmt, und dass man ein Zeichen setzen will, dass solche Vorgänge in Stadien nicht mehr vorkommen», sagt der Tessiner SRF-Mitarbeiter Gerhard Lob, der den Prozess beobachtet.
Konkrete Gefährdung für Menschen
Gemäss Bundesanwaltschaft hat der St.Galler Fan in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen. Sie erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss.