- Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer.
- Zudem sollen Personen, die Frauen angegriffen haben, systematisch und aktiv elektronisch überwacht werden.
- Nach der Nationalratskommission hat auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) drei entsprechenden parlamentarischen Initiativen zugestimmt.
Das geht aus einer Mitteilung der Parlamentsdienste hervor. Die Initiativen gehen auf die beiden Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) zurück. Sie forderten in der Frühlingssession 2023, den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» im Gesetz zu verankern. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die gewaltausübende Person im Krisenfall sofort aus der gemeinsamen Wohnung auszuweisen.
Heute müssten häufig die Verletzten selbst ihre Wohnung verlassen, um sich und ihre Kinder zu schützen, heisst es in den Initiativtexten. In einigen Kantonen gilt das Prinzip «Wer schlägt, geht!» bereits erfolgreich. Die RK-S stimmt dem Anliegen mit 5 zu 0 Stimmen und 6 Enthaltungen zu.
Elektronische Überwachung
Ausserdem befürworteten beide Kommissionen eine Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE). Diese will bei Gewalt an Frauen das Prinzip einer systematischen aktiven elektronischen Überwachung in die Bundesgesetzgebung aufnehmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit handle es sich dabei um eine wirksame Schutzmassnahme, hiess es in der Mitteilung.
Amaudruz begründete ihre Initiative mit Erkenntnissen eines Berichts des Bundesrats vom Dezember 2021. Demnach hat die heute geltende passive Überwachung einen Nachteil: Die Ordnungskräfte träfen oft erst ein, wenn die Straftat bereits begangen worden sei. Trotzdem sah die Bundesregierung bisher keinen Grund, entsprechende Gesetze zu erlassen. Es sei nun Zeit, zur Tat zu schreiten, schrieb die Initiatorin Céline Amaudruz.