Mit seinem Urteil geht das Landgericht Uri nah an die zulässige Höchststrafe von 36 Monaten Freiheitsentzug. Es setzt damit ein Zeichen im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb.
Es sieht es als erwiesen an, dass der 44-Jährige in gut 1400 Fällen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen hat.
Gezielt die Schwäche alter Menschen ausgenutzt
Der Mann hat jahrelang und im Namen verschiedener Veranstalter Gewinnversprechungen an vor allem ältere Menschen verschickt. Um den versprochenen, angeblichen Preis zu erhalten, mussten sie allerdings an einer Verkaufsveranstaltung oder Werbefahrt teilnehmen. Solche Praktiken verbietet das UWG seit Mai 2012.
Das Landgericht Uri stuft das Verschulden des Angeklagten als massiv ein. Er habe das Kaffeefahrten-Geschäft quasi professionell und mit erheblicher krimineller Energie betrieben. Zudem habe er es gezielt auf ältere und betagte Menschen abgesehen gehabt und deren Schwäche ausgenutzt. Auch als die Strafverfolgungsbehörden bereits interveniert hatten, machte er weiter. Er habe aus egoistischen und habgierigen Motiven gehandelt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dafür erhält der Kaffeefahrten-Organisator nun die Quittung: 33 Monate Freiheitsstrafe, von denen er 13 Monate unbedingt absitzen soll. Zusätzlich muss er rund 150'000 Franken an die Staatskasse bezahlen. Dem Angeklagten kommt zugute, dass die Straftaten bereits einige Jahre her und einige Fälle bereits verjährt sind.
Das Urteil des Landgerichts Uri ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können es weiterziehen.