Zum Inhalt springen

Widerspruch zum Völkerrecht Terroristen sollen in Folterstaaten ausgeschafft werden können

  • Gemäss zwingendem Völkerrecht und der Schweizer Bundesverfassung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter droht.
  • Das Parlament will nun aber eine Ausnahme für Terroristen. Sie sollen in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden, egal ob diese sicher sind oder nicht.
  • Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat angenommen. Nun muss sich der Bundesrat mit der Umsetzung befassen.

In der Schweiz verurteilte ausländische Dschihadisten sollen auch dann in ihr Heimatland ausgewiesen werden dürfen, wenn ihnen dort Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung droht.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat knapp mit 22 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung einen entsprechenden Vorstoss von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) gegen den Willen seiner Kommission angenommen.

Schweiz steckt in einem Dilemma

Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG) sprach von einem Dilemma. Verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung ihrer Strafe in der Schweiz blieben, stellten eine potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Würde die Schweiz sie ausschaffen, würde sie aber gegen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip verstossen und sich selber zum Folterknecht machen.

Wir foltern nicht, und wir lassen auch nicht foltern.
Autor: Andrea Caroni Ständerat (FDP/AR)

Andrea Caroni (FDP/AR) versicherte, er habe ein gewisses Verständnis für den Frust darüber, dass Täter nicht ausgeschafft werden könnten. Doch: Mit einer Ausweisung in Folterstaaten würde die Schweiz den Rechtsstaat verraten. «Wir foltern nicht, und wir lassen auch nicht foltern», sagte Caroni.

Thomas Minder (parteilos/SH) sagte, es sei an Absurdität nicht zu übertreffen, wenn ein souveräner Staat einen Landesverweis aus völkerrechtlichen Gründen nicht vollziehen könne. «Diese Nichtrückkehrer kosten uns Millionen. Zudem verursachen sie in der Bevölkerung Frust und Unverständnis.»

Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte vergebens, dass ein solches Vorgehen gegen die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Nun muss der Bundesrat sich der heiklen Frage widmen, wie die Motion dennoch umgesetzt werden kann.

Meistgelesene Artikel