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Widerstand gegen Räumung Schlichtungsbehörde gibt Mietenden der «Sugus-Häuser» recht

  • Die Schlichtungsbehörde hat die Kündigungen von 105 Wohnungen in den «Sugus-Häusern» in der Stadt Zürich in Vergleichsverhandlungen als missbräuchlich eingestuft.
  • Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen damit – zumindest vorerst – nicht ausziehen.

Die Schlichtungsbehörde hat die ersten Anfechtungen gegen die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» verhandelt, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (MV Zürich) mitteilte.

Die Schlichtungsbehörde habe dabei festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Wohngebäude mit Balkonen und Gartenbereich.
Legende: Die bunten Häuser, die direkt an der Bahnlinie zwischen Hardbrücke und Hauptbahnhof Zürich stehen, sind durch die Massenkündigung zu einem Symbol der Wohnungsnot geworden. Keystone/TIL BUERGY

Die Vermieterin hat laut Mitteilung nun 20 Tage Zeit, den Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt sie ab, kann sie innert 30 Tagen Klage beim Mietgericht einreichen.

Eigentümerin plant angeblich Totalsanierung

Die Mieterinnen und Mieter von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun «Sugus-Häuser» haben im Dezember vergangenen Jahres die Kündigung erhalten. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung. Die Kündigungen erfolgten zuerst auf Ende März, wurden aber später bis Ende September aufgeschoben.

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