- Die Luzerner Regierung hat erneut die Notlage im Asylwesen ausgerufen.
- Damit kann der Kanton «dringend benötigte» Unterbringungsplätze für Schutz- und Asylsuchende schaffen.
- Die Bestehenden seien zu weiten Teilen ausgelastet, teilt die Regierung mit.
Mit der Ausrufung der Notlage sollen alle involvierten kantonalen Dienststellen rasch agieren und benötigte Ressourcen bereitstellen können, wie die Luzerner Regierung mitteilt. «Ein paar Unterkünfte sind weggebrochen, gleichzeitig werden uns viele Personen mit Asylstatus zugewiesen», sagt die Luzerner Sozialdirektorin Michaela Tschuor.
Aufgrund der Prognose des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei damit zu rechnen, dass dem Kanton Luzern in diesem Jahr 1440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und 1200 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen würden.
Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten sind laut Regierung praktisch ausgelastet. Die wegen befristeten Mietverträgen wegfallenden Plätze sowie der «sehr angespannte Wohnungs- und Immobilienmarkt im Kanton Luzern» erschwerten die Situation.
Taskforce ins Leben gerufen
Um die angespannte Situation bewältigen zu können, ruft die Regierung nicht nur die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich aus. Sie beruft auch eine Taskforce ein. Diese soll die Aktivitäten koordinieren. Der kantonale Führungsstab werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingesetzt, heisst es.
Die Regierung weist darauf hin, dass das im Kanton Luzern geltende Zuweisungssystem für die Gemeinden mit Ersatzabgaben bis auf Weiteres nicht reaktiviert werde. Dennoch bleibe die Bewältigung der Situation eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.
Um die Unterbringung aller Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können, muss der Kanton laut Regierung auch wieder auf Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte zurückgreifen. Erst kürzlich wurde beispielsweise eine Notunterkunft in der Zivilschutzanlage in Schenkon LU in Betrieb genommen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Kanton Luzern die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich ausruft. Bereits im März 2022 hatte er die Notlage für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine ausgerufen, welche er im November dann auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausweitete. Im August 2023 konnte die Regierung die Notlage schliesslich wieder aufheben.