Zum Inhalt springen

Wolf im Wallis Abschussbewilligung für Wolf in der Region Goms-Aletsch

  • In der Region Goms-Aletsch ordnet die Kantonsregierung den Abschuss eines Wolfs an.
  • Das Tier riss gemäss der Walliser Regierung bereits 30 Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alp.
  • Es ist bereits die zweite Abschussbewilligung innerhalb weniger Tage, die der Kanton erteilt.

Gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd sind die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt. Laut Verordnung darf ein Wolf abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat.

Die Regierung hatte bereits am Freitag eine Bewilligung zum Abschuss eines anderen Wolfs erteilt. Dieser hat in der Region Val d'Illiez zwölf Nutztiere in einer geschützten Situation gerissen.

Keystone
Legende: Die beiden Wölfe im Wallis hatten bis zur Erteilung der Abschussbewilligung 42 Nutztiere in geschützten und nicht schützbaren Situationen gerissen. Keystone

Ab der Veröffentlichung des Entscheids am 22. Juli dürfen die beiden Tiere erlegt werden. Wildhüterinnen und Wildhüter haben ab diesem Zeitpunkt 60 Tage Zeit, um den Abschuss durchzuführen, zumindest wenn sich noch Nutztiere im definierten Perimeter befinden.

Abschüsse auch im Bündnerland

Auch im Graubünden hat die Regierung den Abschuss von zwei Jungwölfen des Beverin-Rudels bewilligt. Die Wölfe hatten zuvor zwei Kühe angegriffen.

Einschätzung von SRF-Inlandredaktor Elmar Plozza

Box aufklappen Box zuklappen

Der Wolf bleibt ein emotionales Thema, und er bleibt effektiv auch eine Herausforderung für die Land- und die Alpwirtschaft. Aber es gab in letzter Zeit zumindest gewisse Annäherungen. Ein Ausdruck davon ist ein Dokument, das die Naturschutzorganisationen ausgearbeitet haben, zusammen mit dem Bauernverband, mit Jagd Schweiz, mit Vertretern der Alpwirtschaft.

Es basiert auf zwei Grundsätzen: Zum einen soll und darf der Wolf in der Schweiz existieren, zum anderen sollen Wolfsbestände unter gewissen Bedingungen aber auch reguliert werden dürfen, bevor grosse Schäden entstehen.

Dieser letzte Punkt ist vor allem ein Punkt, bei dem sich die Naturschutzorganisationen bewegt haben: Nun sind auch sie für gewisse Regulierungen. Gefragt ist zurzeit aber auch die Politik. Vor allem aus dem Ständerat kommt ein gewisser Druck: Seine Umweltkommission hat bereits Vorarbeiten geleistet für ein neues Jagdgesetz. Schon im September soll dieses im Ständerat behandelt werden.

Ob das neue Jagdgesetz schon auf die Alpsaison 2023 hin in Kraft treten kann, ist eher fraglich, da am Ende beide Parlamentskammern der Vorlage zustimmen müssen.

Was sich aber schon abzeichnet: Es wird wohl so sein, dass präventive Abschüsse und Regulierungen mit dem neuen Gesetz künftig möglich sein werden. Nur: Was dann die genauen Bedingungen sind oder ob man künftig ein ganzes Rudel abschiessen darf, bleibt umstritten.

SRF 4 News, 20.07.2022, 11:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel